Vor knapp zwei Wochen wurde bei Jützenbach (Landkreis Eichsfeld/ Thüringen) ein toter Luchs aufgefunden.
Luchse unterliegen zwar dem Jagdrecht, sind gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 BJagdG jedoch ganzjährig geschont. (Symbolbild: Jürgen Weber / AdobeStock)
Dem Pinselohr fehlte ein Vorderlauf und es war stark abgekommen.
Erste Ergebnisse der Totfunduntersuchung am Berliner Leibnitz Institut für Zoologie und Wildtierforschung (IZW) lassen darauf schließen, dass der Luchs in Folge eines illegalen Beschusses verstorben ist.
„Als Dachorganisation der organisierten Jägerschaft des Freistaates verurteilen wir eine illegale Tötung eines Luchses auf das Schärfste. Wir hoffen auf schnelle Information zu den Ergebnissen der Ermittlungen“, so Ludwig Gunstheimer, Präsident des Landesjagdverband Thüringen.
Laut Thüringer Umweltministerium war bereits im vergangenen Jahr ein Luchs bei Buttstädt im Landkreis Sömmerda Opfer einer Straftat geworden. Der Verdacht eines illegalen Beschusses habe sich im Verlauf der Kadaveruntersuchung am IZW bestätigt. Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft seien in diesem Fall bislang erfolglos geblieben.
fh