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Überrumpelt

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Fünf Bundesländer haben unvermittelt die Jagdzeiten
auf Schalenwild verlängert. Verstimmungen mit den Jagdverbänden waren die Folge – sie fühlen sich übergangen. Aber was ist dran an diesen Vorwürfen? Und was sind die Konsequenzen für das Wild?

Richard Günzel

Als am 20. Januar das Brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) die Schonzeiten für wiederkäuendes Schalenwild im Rahmen von Bewegungsjagden auf Schwarzwild bis zum 29. Februar aufhob, war die jagende Öffentlichkeit in hellem Aufruhr (siehe WuH 5/2020). So ging LJV-Präsident Dirk Henner-Wellershoff Minister Axel Vogel (Grüne) in deutlichen Worten an: Man sei hintergangen worden, das ­Ministerium habe geltende Absprachen im Hauruckverfahren verletzt. Die Begründung des Ministeriums, das Wild sei durch die ASP-Präventionsjagden ohnehin beunruhigt, konnte die Gemüter der Waidmänner nicht besänftigen. Ein Brandbrief des Berufsjägerverbandes folgte. Schließlich musste das Ministerium fast kleinlaut einlenken. Bereits Anfang Februar war die Verlängerung vom Tisch. All das ist kalter Kaffee und wirkt in der Rückschau eher wie ein Vorgeplänkel. Denn jetzt, so scheint es, sind die Dämme gebrochen.
Neben Rheinland-Pfalz und Hessen haben zum Redaktionsschluss auch das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern vollendete Tatsachen geschaffen und die Jagdzeiten auf Schalenwild verlängert, auch wenn sich die Neuregelungen im Einzelnen erheblich unterscheiden (siehe Tabelle).

Weitgehend identisch begründen dagegen die Ministerien in den Verordnungen und auf Anfrage von WILD UND HUND ihre Politik: Dürreschäden und die Borkenkäferkalamitäten der vergangenen Jahre erforderten Waldumbau und Wiederaufforstungsmaßnahmen im großen Stil. Diese seien nur zu realisieren, wenn überhöhte Wildbestände auf ein ökosystemverträgliches Niveau abgesenkt würden, so die Landesbetriebsleitung von HessenForst. Die Jagdverbände protestieren vehement. Sie behaupten, man habe sie überrumpelt. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

Es lohnt, an einem Einzelfall die Entwicklung nachzuzeichnen. Auf Einladung der Obersten Jagdbehörde beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Rheinland-Pfalz tagten die Verbände seit Oktober in Mainz, um ein Papier zum Waldumbau auszuarbeiten. Dieses wurde am 28. Februar mit dem Segen aller Beteiligten fertiggestellt, war aber zum Redaktionsschluss noch unveröffentlicht. Gleichzeitig kündigte das Ministerium eine Sitz­ung des Landesjagdbeirates (siehe Kasten S. 85) für den 3. April an. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Verlängerung der Jagdzeit für Rehwild um 14 Tage ab Mitte April. Die Sitzung musste wegen des Corona-Virus abgesagt werden. Es gab also keine Möglichkeit, die Tagesordnungspunkte zu diskutieren, wie vom Gesetzgeber in § 45 LJG Abs. 1 vorgesehen, geschweige denn darüber abzustimmen. Am 23. März gab die Oberste Jagdbehörde dann einem Antrag der Landesforsten vom 9. März statt (Az.: 105-65/2/2018-1#11), und hob die Schonzeit nicht nur für Böcke und Schmalrehe, sondern auch für die Jährlingsklasse bei Rot,- Dam- und Muffelwild vom 15. bis 30. April auf dessen Flächen auf. Das Ministerium erklärte dann in einer Pressemitteilung vom 7. April, diese Möglichkeit stünde allen Jagdausübungsberechtigten auf Antrag offen.

Über Kreuz: Der Präsident des LJV Mecklenburg-Vorpommern und DJV-Präsident Dr. Volker Böhning ist mit …
Foto: Peter Diekmann
… Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) in der Frage der Jagdzeiten aneinandergeraten.
Foto: MLUV

Eine Beratung mit den Verbänden fand somit im Vorfeld nicht statt. Der LJV zeigte sich umso mehr verstimmt, als bis dato die Zusammenarbeit im Jagdbeirat vertrauensvoll und im Ganzen sachorientiert verlaufen sei. LJV-Pressesprecher Kurt Schüler betonte, man suche auch weiterhin das Gespräch. In anderen Bundesländern machte das Rheinland-Pfälzer Beispiel Schule. In Hessen trat am 4. April eine Änderung der Jagdzeiten in Kraft. Dort haben Rot-, Dam- und Sikaschmalspießer bzw. -tiere eine zusätzliche Jagdzeit vom 1. April bis ­31. Mai erhalten.

Das gilt auch für Jährlingswidder und Schmalschafe. Böcke und Schmalrehe sind jetzt ab dem 1. April statt wie bisher ab dem 1. Mai frei. Und auch dort provozierten die ­Änderungen im Eiltempo und ohne vorhergehende Abstimmung Unmut. Der hessische LJV-Geschäftsführer Alexander Michel wählte in einer Pressemeldung vom 3. April drastische Worte und sprach von einem Vernichtungsfeldzug, der gegen das Schalenwild vorbereitet werde, um Kosten für Forstgatter oder Einzelschutzmaßnahmen einzusparen. Die Forstpolitik sei allein auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet. Lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Schalenwild suche man im Kontext von Wiederaufforstungen vergeblich. Die Argumentation mit dem Klimaschutz, so der LJV am ­­6. April weiter, entlarve sich auch insofern als irreführend, da in Hessen in den vergangenen drei Jahren nachweislich die Abschusspläne flächendeckend erfüllt worden seien. Es existierten zudem nach § 27 BJagdG bzw. § 26 b Abs. 8 des HJagdG bereits Möglichkeiten, auf besonders gefährdeten Flächen den Abschuss vorzuziehen.

Freilich bedeutet diese Entwicklung auch eine Zerreißprobe für die Verbände. In Mecklenburg-Vorpommern ging einigen Mitgliedern die Opposition ihrer Vertreter nicht weit genug. Dort war es bereits Ende Januar zu einer Art Palastrevolte gekommen (siehe WuH 4/2020). In der Führungsebene taten sich Risse auf. Pressesprecher Ulf-Peter Schwarz, der als Privatmann eine Petition gegen die Schonzeitaufhebung in seinem Bundesland gestartet hatte, erklärte schließlich seinen Rücktritt. Im Gespräch mit WILD UND HUND sagte er, er fühle sich von Minister Backhaus verarscht. Andererseits beklagte er mangelnde ­Rückendeckung durch den Verband. Dort habe man nicht ausreichend Eier in der Hose, den Streit mit der Politik auszufechten. Doch auch der LJV, mit DJV-Präsident Dr. Volker Böhning an der Spitze, nahm kein Blatt vor den Mund. In einem Schreiben vom 24. März bezichtigte er Minister Till Backhaus (SPD) des Wortbruchs. Zudem sei der Landesjagdbeirat übergangen worden. Die CDU-Landtagsfraktion teilte diese Bedenken und rief die Staatskanzlei dazu auf, die Verordnung wegen formaler und inhaltlicher Mängel vorerst auf Eis zu legen. Backhaus wies in einem offenen Brief vom 31. März die Vorwürfe von sich und behauptete, der LJV habe selbst vorgeschlagen, die Jagdzeit auf Dam- und Rotwildkälber bis Ende März auszuweiten. Backhaus betonte ferner, er habe Wald und Wild stets im Einklang begriffen.

*1 Mehrjährige Böcke hatten im vergangenen Jagdjahr nur bis zum 15. Oktober Jagdzeit.
*2 Sikawild hat in Rheinland-Pfalz ganzjährige Jagdzeit.
*3 Zudem beginnt die Jagdzeit auf Damwildkälber nun am 1. August statt wie zuvor am 1. September.

An der wildbiologischen Sinnhaftigkeit der Änderungen scheiden sich die Geister. Gerade gesetzte Damkälber im ­August zu erlegen, wie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern gestattet, erscheint abwegig. Sie wären kaum zu verwerten. Die Verbände lehnen eine pauschale Ausweitung der Jagdzeiten ab. Sie sind aber nicht in Fundamentalopposition zu deren Änderung. Bspw. stehen sie einem früheren Aufgang der Jagd auf Rehwild mehrheitlich ausdrücklich aufgeschlossen gegenüber, wie das in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bereits so praktiziert wird. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass der Bewuchs früher hochkommt als noch vor zwei Jahrzehnten, was eine Bejagung erschwert und die Verbisszeit nach vorn verlagert. Das MUEEF argumentierte auf Anfrage von WILD UND HUND, das wiederkäuende Schalenwild sei durch die nächtliche, ganzjährige Kirrungsjagd in seinem Ruhebedürfnis ohnehin so stark beeinträchtigt, dass eine Verlängerung der Jagdzeit nicht ins Gewicht falle. Auch betont das Ministerium die Eigenverantwortung der Jäger. Der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, Hilmar Freiherr von Münchhausen, bezeichnete dagegen im Gespäch mit WILD UND HUND die Maßnahmen der rheinland-pfälzischen Landesregierung als Schuss ins Knie. Längere, zusammenhängende Ruhezeiten schafften größere Vertrautheit, die insbesondere das Rotwild in die offene Landschaft ziehe und damit den Verbiss reduziere. Die staatlichen Forstbetriebe ignorierten wildbiologische Erkenntnisse, vernachlässigten ihre Vorbildfunktion, und seien stattdessen Vorreiter der Ignoranz. Ein früherer Aufgang der Jagd sei kontraproduktiv und erhöhe eher den Wildschaden. Grundsätzlich seien die Jagdzeiten in Deutschland zu lang. Um die Bestände zu reduzieren, sei es vielmehr erforderlich, verstärkt Kälber und Alttiere im Herbst zu erlegen.

Die Vegetationsphase beginnt zunehmend früher im Jahr.
Foto: Marco Schütte

Allem Anschein nach nutzen die Umweltministerien die Gunst der Pandemie-Stunde. Sie schaffen diejenigen vollendeten Tatsachen, von denen sie sich Hilfe bei der Umsetzung ihrer waldbaulichen Agenda erhoffen. Schonzeitverkürzungen sind in Zeiten von COVID-19 ein randständiges Problem. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist verständlicherweise erschöpft. Unter diesen Vorzeichen lässt sich weder die Jägerschaft, geschweige denn ein breites Publikum mobilisieren, um den Verantwortlichen in den Arm zu fallen, wie es in Brandenburg noch gelang.

Die Umsetzung quasi im Handstreich zeigt auch den beschränkten politischen Stellenwert der Jagdbeiräte auf. Im Zweifel dienen sie eher als Feigenblatt, um den Anschein der Transparenz und Einvernehmlichkeit zwischen Politik und Nutzern zu wahren. Reale Befugnisse und Einflussmöglichkeiten haben sie kaum. Auch eine entschiedene Opposition der beteiligten Jagdverbände verpuffte wirkungslos. Die aktuellen Maßnahmen sind im Kontext einer Zweckehe von Landesforsten und – überwiegend – grün geführten Umweltministerien zu verorten. Ihr Hauptanliegen ist es, die vermeintlich überhöhten Bestände des wiederkäuenden Schalenwildes abzusenken. Das Schalenwild wird dabei als Hauptfaktor ausgemacht, der eine Naturverjüngung verhindere oder zumindest massiv erschwere. Die Ministerien, will man sie beim Wort nehmen, treibt dabei das Ziel der klimaresilienten Wälder. Gleichwohl wäre es übrigens verkürzt, den parteipolitisch Schwarzen Peter allein den Grünen zuzuschreiben. Das Beispiel der CDU- bzw. SPD-geführten Ministerien in Nordrhein-Westfalen bzw. Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass in dieser Hinsicht Konsens herrscht.

Waldbesitzer und Forstpartie auf der anderen Seite erhoffen sich geringere Ausgaben für Schutzmaßnahmen und damit höhere Profitspannen. Das ist an sich legitim. Und natürlich: Ein Zusammenhang von Wilddichte und Verbiss kann nicht pauschal in Abrede gestellt werden. Überhöhte Bestände und damit einhergehende, teils massive Schäden sind vereinzelt Realität im Land. Aber die sich abzeichnende Bejagungsstrategie verkennt die wildbiologische Erkenntnis, dass die Art und Weise der Jagd den Verbiss stärker beeinflusst als die Bestandsdichte an sich. Gerade deshalb ist in Sachen Jagddruck weniger oft mehr, will man die forstwirtschaftlichen Schäden im Rahmen halten. Gegen einen früheren Aufgang der Bockjagd ­­z. B. ist wildbiologisch nichts einzuwenden. Gegen ihre Ausdehnung bis in den Spätwinter hinein dagegen sehr viel. Auf der Strecke bliebe das Ruhebedürfnis des Schalenwildes, insbesondere des Rehwildes, das jetzt zehn Monate lang Jagdzeit hat. Eine solche sucht im europäischen Vergleich übrigens ihresgleichen.

Umso mehr ist die Jägerschaft in der Pflicht, durch Umsicht, Disziplin und angepasste Jagdstrategien die Mehrbelastung des Wildes zu beschränken. Der Waidmann kann jagen, muss es aber nicht. Darin, und hier ein versöhnliches Wort zum Schluss, sind sich immerhin alle Kontrahenten einig.

Was ist ein Landesjagdbeirat?

Die Landesjagdbeiräte bestehen aus ehrenamtlichen Vertretern der Verbände, Grundbesitzer, Landwirte, des Forstes, Naturschutzes usw. Die konkrete Zusammensetzung unterscheidet sich von Land zu Land. Ihre Aufgabe ist es, die Behörden in jagdlichen Angelegenheiten zu beraten. Der Gesetzgeber schreibt im Landesrecht vor, dass sie in allen grundsätzlichen Fragen zu hören sind. Sie haben aber keine legislative Funktion.


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