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Ungeladen ins Revier

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Jäger dürfen keine geladene Waffe im Auto liegen haben, wenn sie sich auf einer öffentlichen Straße befinden. Auch dann nicht, wenn sie durch das Revier führt.

Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ 4 Ss 185/07). 40 Tagessätze à 30 Euro hat jetzt ein Jäger zu bezahlen, weil er seine Waffe geladen mit sich führte. Der Argumentation, dass er sich auf dem Weg zu einer Wildfütterung befand, ließ das Gericht nicht gelten. Dabei handele es sich nicht um „erlaubte Jagdausübung“, urteilte die Justiz.
 
 
Mehr zum Thema Waffentransport lesen Sie in Ausgabe 8/2008 von WILD UND HUND und in der WILD UND HUND 11/2008.
 
 
– red –
 
 
 
 
 
 
 
 

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