Wer als Verbandsrichter des Jagdgebrauchshundverbands (JGHV) an seiner Zuchtstätte oder seinem Wohnsitz Hunde züchtet die keiner anerkannten Rasse angehören, oder diese jagdlich führt, soll künftig von seinem Amt ausgeschlossen werden, so beschlossen auf dem JGHV Verbandstag 2019
„Dem jagdlichen Nachwuchs fehlt das Handswerkszeug zum Führen von Jagdgebrauchshunden“ erläuterte JGHV-Präsident Walch.
Foto: Michael Woisetschläger
Besonders Heideterrier wurden dabei wiederholt erwähnt. Dies wurde in einer Satzungsänderung auf dem JGHV Verbandstag 2019 in Fulda am 24. März beschlossen. Nach seinem ersten Jahr in Amt stellt Präsident Karl Walch klar die Weichen für die Zukunft seines Verbandes, der heuer 120 Jahre alt wird. So erklärte der Präsident, dass es beim jagdlichen Nachwuchs große Ausbildungsdefizite bezüglich des Führens von Jagdgebrauchshunden gebe. Das mache sich sowohl bei Prüfungen als auch im jagdlichen Alltag bemerkbar. Stöbern sei ein ehrliches jagdliches Handwerk, kein unkontrollierte Schicken von Hunden in die Hecken, so Walch. Der JGHV veranstaltet in diesem Jahr eine Reihe von Fortbildungen, so zum Beispiel zur Stöberjagd oder zum Apportieren. Auch zum Thema Niederwild und Raubwildbejagung hatte der Präsident eine klare Meinung: „Wer das Wort Niederwild in den Mund nimmt, kommt um einen ordentlich geführten Bauhund nicht herum.“ Wer weder Bauhund habe noch aktive Fallenjagd betreibe oder gezielt auf den Fuchs ansitze, habe es nach Walchs Ansicht nicht verdient, mit seinem Vierläufer eine Hasenspur zu arbeiten. mwo