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Verkehrsicherungspflicht bei Treib- und Drückjagden

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Der Staatssekretär des niedersächsischen Landwirtschaftsministerium Friedrich-Otto Ripke stellte für niedersächsische Jäger eine unkomplizierte Lösung der Verkehrssicherung vor.

WuH-Warnschild
Demnach dürfen Jagdpächter bei Bewegungsjagden (sofern die Verkehrsbehörden nichts anderes anordnen) die bekannten Warnschilder an Straßen aufstellen. Die Schilder tragen meist ein Ausrufezeichen und die Aufschrift „Vorsicht Jagd“. Diese dürfen auf Anregung des Jagdreferats analog zur Aufstellung von Warndreiecken bei Verkehrsunfällen aufgebaut werden.
Die Schilder müssen dabei weder die Normmaße aufweisen noch müssen sie reflektierend sein.
 
Die Warnschilder erhalten Sie auch im WILD UND HUND-Shop unter der Bestellnummer: 30010299 oder unter dem Suchwort „Warnschild“.
 
 
-pm/hei-

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