In der Nacht vom 18. auf den 19. März wurden in Mirow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vier Schafe gerissen und zwei verletzt.
Nach Ansicht von Wolfsexperten könnte der Täter ein Wolf gewesen sein. Es wird jetzt eine Untersuchung erstellt, die den Sachverhalt klären soll. Das Landwirtschaftsministerium weißt darauf hin, dass Tierhalter Kompensationszahlungen erhalten können.
Ab 4. April gilt aber: Nur wenn ein Mindestschutz eingehalten wurde, wird bezahlt: Dieser umfasst dabei entweder mindestens 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand von weniger als 20 Zentimeter bzw. Maschendrahtzäune mit mindestens 120 Zentimeter Höhe. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein.
uao