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Vogelgrippe breitet sich weiter aus

1997

Bei 18 verendet aufgefundenen Reiherenten am Chiemsee ist per Schnelltest die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Weitere Untersuchungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sollen aufklären, ob es sich um das hochpathogene H5N8-Virus handelt.

Die Vogelgrippe breitet sich in Bayern weiter aus.
Foto: picture alliance/ dpa

Damit breitet sich die Vogelgrippe neben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg auch in Bayern weiter aus.
Zuvor wurde bei zwei tot aufgefunden Reiherenten aus dem Landkreis Lindau der hochpathogene Subtyp H5N8 nachgewiesen. Auch im Landkreis Starnberg bestätigte das FLI das Virus bei einer verendeten Seeschwalbe.

Aufgrund der aktuellen Meldungen erinnert der Bayerische Jagdverband (BJV) alle Jäger daran, Tupferproben von erlegtem oder verludert aufgefundenem Federwild den örtlichen Veterinärämtern zu übergeben. Bereits letztes Jahr hat der BJV die Jägerschaft um Unterstützung beim AIV-Monitoring (Aviäres Influenza Virus) gebeten, nachdem bei einem Legehennen-Bestand im Emsland und bei erlegten Wildenten das Virus nachgewiesen wurde. ln

Empfehlungen vom Friedrich-Loeffler-Institut:

  • Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring, insbesondere über Kotproben aus der Umwelt)
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
  • Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich.
  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
    Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
  • Aufstallung von Zoovögeln soweit möglich, Zugangsbeschränkungen zu Vogelhäusern/Vogelschauen
  • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
  • Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
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