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Jagdverbot für Wildvögel wegen Vogelgrippe

2005

Der Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, hat ein Jagdverbot für Wildvögel erlassen. Damit soll vermieden werden, dass Jäger nach der Erlegung infizierte Vögel in heimische Bestände tragen oder durch kontaminiertes Schuhwerk und andere Gegenstände die Krankheit verbreiten.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen wegen der Vogelgrippe keine Wildvögel gejagt werden.
Foto: Shutterstock

Das Jagdverbot ist wie folgt befristet:

  • Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagans sowie Stock-, Pfeif-, Krick- und Tafelente bis zum 15. Januar 2017
  • Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe bis zum 10. Februar 2017
  • Ringeltaube, Türkentaube und Höckerschwan bis zum 20. Februar 2017

Da im Anschluss an diese Zeiträume für die einzelnen Wildvogelarten die Schonzeit beginnt, ergibt sich eine Jagdruhe bis weit in das Jahr 2017. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Der H5N8-Erreger ist vermutlich von Zugvögeln aus Russland nach Mitteleuropa verschleppt worden. Das Virus sei im Sommer 2016 bei Wildvögeln in Zentralrussland, Sibirien und der Mongolei nachgewiesen worden, erklärte Thomas Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), gegenüber bild.de. Der aktuell auftretende Erreger ähnele dem im Sommer festgestellten sehr.

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