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Waffengesetz: Änderung tritt in Kraft

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Für die Aufbewahrung von Waffen gelten ab dem 6. Juli 2017 neue Regelungen. Jäger müssen künftig bei dem Neukauf von Schränken der Stufe A und B beachten, dass diese für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt sind.

Änderung des Waffengesetzes
Bereits registrierte A- und B-Schränke können weiterhin genutzt werden.
Foto: Arndt Buenting

Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen. Jedoch besteht für bereits registrierte A- und B-Schränke Bestandsschutz. Der Eigentümer solcher Schränke kann diese weiterhin nutzen und neu erworbene Waffen dort lagern.

Weiterhin hat sich geändert, dass Jäger den Erwerb einer Waffe innerhalb von zwei Wochen den Behörden melden müssen und nicht wie bisher innerhalb von vier Wochen. Für die Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen ergeben sich keine Änderungen. Aber es wird deutlicher als zuvor darauf hingewiesen, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder Raum erfolgen. Bei den Bestimmungen für den Waffentransport sind keine Änderungen eingetreten.
Weitere Bestimmungen finden Sie hier. aml


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