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Waffenrecht: Führverbot für Multitools?

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Wer Multitools mit sich führt, kann in Schwierigkeiten geraten. Wie knife-blog.com berichtet, häufen sich seit einigen Monaten Vorfälle, bei denen Multitools von der Polizei sichergestellt und ihre Besitzer angezeigt werden.

Bei Multitools ist für den Jäger Vorsicht geboten!
Foto: Pixabay

Sofern sich ihre Klingen mit einer Hand ausklappen und feststellen lassen, betrachtet der Gesetzgeber nach §42a, Abs. 1, Nr. 3 WaffG Multitools mittlerweile als Einhandmesser. Erschwerend kommt hinzu, dass die Situation bundesweit uneinheitlich gehandhabt wird und bei den Behörden keineswegs Klarheit herrscht. Wer Rechtssicherheit haben will, sollte derzeit sein Multitool nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren – analog zur Waffe beim Standbesuch. rig

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