Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland das Recht auf jagdliche Befriedung aus Gewissensgründen von natürlichen auch auf juristische Personen ausgedehnt. CDU und FDP hatten die Abschaffung dieser Sonderregelung explizit in ihren Wahlprogrammen gefordert. Die Angleichung an das Bundesrecht ist Teil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, FDP und Grünen. Eine Anfrage von WILD UND HUND bei den verantwortlichen Stellen in Schleswig-Holstein ergab jetzt, dass diese es mit der Umsetzung der Ankündigungen nicht allzu eilig haben. So antwortete das vom Grünen Robert Habeck – dieser hatte die abweichende Regelung seinerzeit initiiert – geführte Agrarministerium, man könne zum Inhalt sowie zur zeitlichen Umsetzung noch keine Informationen geben. Die einzelnen Umsetzungsschritte würden derzeit noch erarbeitet. Die CDU Schleswig-Holstein verweist auf eine „bundeseinheitliche Lösung“, die anzustreben sei. „Bis Ablauf diesen Jahres“ sei aber nicht damit zu rechnen. Mehr weiß offensichtlich der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Oliver Kumbartzky: Er spricht von einer „kurzfristigen Abschaffung der bundesweit einmaligen Regelung“. Der entsprechende Paragraf soll laut Kumbartzky noch in diesem Jahr in einem schlanken Gesetzgebungsverfahren geändert werden. Die Koalitionsfraktionen würden einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen. mh
Meldungen Wann kommt die Anpassung bei der Befriedung?
ANZEIGE