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Warnung vor Spaltung des Jagdrechts

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Die Jägerstiftung natur+mensch warnt vor einer Spaltung des Jagdrechts in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. „Das Jagdrecht, als das ausschließliche Entnahmerecht wild lebender Tiere, ist ein Eigentumsrecht und darf nicht aufgeteilt werden in eines, was die Jäger wahrnehmen, und eines, das staatlicherseits betrieben wird“, sagt der Vorsitzende Georg Graf Kerssenbrock.

Warnung vor Spaltunf des Jagdrechts
Der Wolf verbreitet sich zunehmend in Deutschland, so dass eindeutige Regelungen für Landnutzer festgelegt werden müssen. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Hintergrund ist die heftiger werdende Diskussion über eine Begrenzung der Wolfspopulation in Deutschland. In diesem Zusammenhang hatte sich Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, gegen eine Übernahme von Isegrim in den Katalog jagbarer Arten ausgesprochen und für eine ordnungsrechtliche Lösung plädiert.

Graf Kerssenbrock hingegen fordert bundeseinheitliche Lösungen: „Mit der Verbreitung des Wolfs in unseren Heimatregionen müssen klare Regelungen für alle Landnutzer festgelegt werden.“ Dazu gehöre der Umgang mit Schäden durch den Wolf, sein Monitoring und auch seine Bestandsregulierung durch die Jägerschaft. Der Stiftungsvorsitzende forderte zugleich alle Landnutzer auf, sich gegen eine Enteignung des Jagdrechts zu wehren, gemeinsam für die notwendigen gesetzlichen Regelungen einzustehen und damit Rechtssicherheit zu erhalten. chb

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