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Was müssen Jäger jetzt beachten?

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25.11.2014

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Vogelgrippe-Virus H5N8 letzten Samstag bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Doch was heißt das jetzt für die Betroffenen und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden? Der Deutsche Jagdverband hat hierzu ein Interview mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geführt.

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Krickente (Foto: Wikipedia, Andreas Trepte, CC BY-SA 2.5)
DJV: H5N8 ist in Europa erstmals bei einem Wildvogel aufgetreten. Wie ist es dorthin gelangt?
Reinking: Die genauen Eintragswege sind nicht bekannt. Eine Möglichkeit wäre über den Vogelzug gegeben. Hochpathogenes H5N8 trat bisher vor allem in Südkorea, in Einzelfällen auch in China und Japan auf.  Wildvögel, die sich im Frühjahr 2014 im asiatischen Raum infiziert haben, könnten in ihren Brutgebieten in Sibirien auf Wildvögel aus Europa getroffen sein. Dort existieren größere Überlappungsgebiete der verschiedenen Vogelzugwege. Von dort könnte das Virus dann direkt oder über weitere Stationen an Rastplätzen von Wildvögeln Richtung Europa gebracht worden sein. Der positiv getestete Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern war eine Krickente, diese brüten auch in Sibirien.
Welche Rolle spielt der Mensch bei der Verbreitung?
Ein Zusammenhang der Geflügelpestausbrüche durch hochpathogenes H5N8 in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien mit Waren- oder Tiertransporte, konnte bisher nicht gefunden werden. Prinzipiell können Geflügelpesterreger unter anderem über das Verbringen von infiziertem Geflügel oder kontaminierten Geflügelprodukten verbreitet werden. Wichtig ist, dass Geflügelhalter besonders jetzt die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einhalten und wenn möglich sogar erhöhen. Hierzu gehört die Vermeidung des Kontaktes von Wildvögeln zu Geflügel, auch auf indirektem Weg. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futtermitteln, Einstreu oder Tränkwasser haben.
Wie gefährlich ist das Virus für a) Menschen und b) Tiere?
a) Weltweit sind bisher keine Infektionen des Menschen aufgetreten, auch nicht in Südkorea, wo von Januar bis September 30 Geflügelpestausbrüche durch H5N8 festgestellt wurden.
b) Geflügel ist empfänglich für das Virus, vor allem Puten und Hühner zeigen eine sehr hohe Sterblichkeit. Wassergeflügel scheint nicht oder zumindest weniger schwer zu erkranken, ist aber auch empfänglich und kann das Virus weiter verbreiten.
4. Welche Präventionsmaßnahmen und Hygienevorschriften müssen Jäger bei der Jagd auf Gänse und Enten nun einhalten? Gibt es Sonderregelungen für Jäger, die auch Geflügelhalter sind?
Geflügelhalter, die auch Jäger sind, sollten derzeit auf die Jagdausübung verzichten. Direkte Kontakte mit Vögeln oder Vogelkot sollten auf das geringstmögliche Maß reduziert werden – zum Beispiel sollte Handhabung, Beringung und Vermessung gefangener Wildvögel möglichst durch dieselbe Person erfolgen.
Bei unvermeidbarem Umgang mit Vögeln oder Vogelkot ist ein Schutz vor Selbstinfizierung aus Probenmaterial erforderlich: Bei der Ausnahme von Wildgänsen und Wildenten sowie nach allen Kontakten mit Vögeln und Vogelexkreten sollten entweder Einmalhandschuhe (gem. DIN EN 455) getragen oder hygienische Händedesinfektion – 30 Sekunden Hände reiben mit 2ml Handdesinfektionsmittel, danach Waschen mit Wasser und Seife – durchgeführt werden.
5. Wie kann man das Virus unschädlich machen? Übersteht das Virus den Garprozess?
Auch in Hinblick auf andere Krankheitserreger wie Salmonellen oder Campylobacetr sollte Geflügelfleisch nur gut durchgegart verzehrt werden. Aviäre Influenzaviren überstehen den Garprozess nicht.

 

 

 


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