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Washingtoner Artenschutzabkommen wird fünfzig

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Heute vor 50 Jahren wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (Englisch: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) unterzeichnet.

Ob Elfenbein gehandelt werden darf oder nicht ist bei jeder CITES-Vertragsstaatenkonferenz ein kontroverses Thema. (Quelle: Archiv Baldus)

Der 3. März ist zudem der jährliche Gedenktag für die freilebende Tierwelt (World Wildlife Day) der Vereinten Nationen. Hintergrund der Entstehung des Abkommens war der Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten durch Wilderei und ungeregelten Handel. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern. Seit 1976 sind die Bestimmungen in der Bundesrepublik in Kraft.

Inzwischen gehören dem Abkommen weltweit 184 Vertragsparteien an, also 95% aller Staaten. CITES umfasst gut 6.000 Tier- und 32.000 Pflanzenarten. Solche, die sehr gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind, stehen auf Anhang I. Hier finden sich z.B. Elefanten, Nashörner, Menschenaffen oder Wale, insgesamt etwas über 1.000 Arten. Aller Handel ist im Grundsatz verboten. Potentiell gefährdete Arten sind in Anhang II gelistet. Kontrollierter Handel ist erlaubt, wenn die Nachhaltigkeit gesichert ist. Hier finden sich die meisten Arten, insgesamt etwa 37.000. Anhang III Arten (200) werden nur in einigen Ländern oder Regionen geschützt. Über die Anhänge wird alle drei Jahre auf Vertragsstaatenkonferenzen debattiert und entschieden.

Die Konvention ist in vieler Hinsicht erfolgreich gewesen und hat einer ganzen Reihe von einst gefährdeten Wildarten wieder zu gesicherten Beständen verholfen. Das Hauptproblem ist heutzutage der illegale Handel, der sich durch Abkommen kaum aufhalten lässt. Der kontrollierte Handel ermöglicht vielerorts Einkommen und setzt Anreize zum Erhalt der Natur im Sinne von Nachhaltigkeit. Vielerorts ist die Bevölkerung auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen angewiesen. Es gibt deshalb auch Bestrebungen, die Auswirkungen von Handelsbeschränkungen auf die lokale Bevölkerung besser zu berücksichtigen.

Über 90% der bei CITES gelisteten Arten sind nutzbar und dürfen kommerziell in kontrollierter Form gehandelt werden. Die EU und die USA haben zusätzliche eigene Beschränkungen, die zum Teil über CITES hinausgehen. Der internationale Jagdrat CIC ist bei CITES als zwischenstaatlicher Beobachter mit Rederecht registriert.

Die jetzige Bundesregierung ist bemüht, weitere Handelsverbote durchzusetzen, insbesondere auch für bejagte Wildarten. Dabei hat CITES schon sehr frühzeitig eine eigene Jagdresolution verabschiedet. Danach dürfen auch bedrohte Tierarten des Anhangs I bejagt werden, wenn dies der Erhaltung nicht schadet oder – besser noch – ihr nutzt. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Deshalb ist die selektive Jagd z.B. auf Nashörner, Elefanten oder Schraubenziegen nach Einzelfallprüfungen möglich und dient dem Arterhalt. Einfuhrverbote für die Trophäen solcher Tiere laufen dem Ziel und Sinn des Washingtoner Artenschutzabkommens zuwider und sind kontraproduktiv.

rdb


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