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Fingerschutz

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Fingerschutz: Grundsätzlich bei Doppelabzug-Flinten, wenn die Schießhand zu klein oder der Abzugsfinger zu kurz ist.

 

Ein am hinteren Abzugsbügel befestigter Fingerschutz aus Gummi soll den Kontakt des Mittelfingers mit dem Abzugsbügel verhindern. Überwiegend bei Flinten mit Doppelabzug besteht insbesondere dann die „Kontakt-Gefahr“, wenn die Finger des Schützen zu kurz sind; um dann an den vorderen Abzug gelangen zu können, muss die Hand so weit nach vorne geschoben werden, bis der Mittelfinger am Abzugsbügel anliegt. Durch den Rückschlag verursachte Prellschäden sind dann bei der Schussauslösung kaum zu vermeiden.

Um Prellschäden am Mittelfinger der Schießhand zu vermeiden, kann ein Gummipuffer als Fingerschutz am hinteren Teil des Abzugsbügels geklemmt werden. Die durch den Schuss verursachte Rückstoßwirkung am Mittelfinger wird dadurch gedämpft, nicht aber verhindert.

Prellschäden am Mittelfinger können auftreten wenn: Der Pistolengriffabstand zum Abzugbügel zu gering ist, die Schießhand zu klein, der Schießfinger zu kurz oder der Abstand vom hinteren Abzugbügel zum vorderen Abzug bei einer Doppelabzugflinte zu groß ist. Außerdem kann es zu Prellungen kommen, wenn die Schießhand „klammert“. In allen Fällen liegt die Schießhand so eng am hinteren Teil des Abzugsbügels, dass der Mittelfinger verletzt werden kann.

Bei Einabzugflinten ist der Fingerschutz unüblich, zumal bei richtiger Handhaltung hierfür keine Notwendigkeit besteht. Wenn sich Schützen dennoch den Mittelfinger prellen, kann es daran liegen, dass sie den Finger zu weit um den Abzug legen wollen, anstatt diesen nur mit der Fingerkuppe zu berühren. Außerdem legen viele Schützen die Daumenwurzel (Maus) der Schießhand zu weit auf den Kolbenhals (Klammergriff), so dass der Mittelfinger zwangsläufig gegen den Abzugsbügel gequetscht wird.

 

 

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