ANZEIGE

WILD UND HUND: Jagdrecht

991


Jäger können Langwaffen und Langwaffenmunition weiterhin allein durch Vorlage ihres Jahresjagdscheines erwerben. Innerhalb von zwei Wochen muss der Waffenerwerb dann angemeldet und in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot