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Bankrotterklärung oder Notwendigkeit?

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Der Frischlingsfang:
Seit Jahren nun halten uns die noch immer in Ausbreitung begriffenen und hohen Schwarzwildbestände in Atem. Der Ton seitens der zuständigen Behörden wird rauer, der Druck steigt. Um die Situation zu entschärfen, bedient man sich in Teilen Deutschlands auch wieder des Frischlingsfangs. Während dieser für die einen den Stein der Weisen darstellt, bleibt er für die anderen ein rotes Tuch. Lesen Sie im Folgenden das persönliche Statement von Dr. Kurt Menzel.

 

Von Dr. Kurt Menzel

Die so oft zitierte Schnelllebigkeit unserer Zeit macht offenbar auch vor Wild, Jagd und Jägern nicht Halt. Noch vor etwa zehn bis zwölf Jahren wurde das Schwarzwild in Deutschland fast euphorisch als die Wildart mit den besten Zukunftsperspektiven gehandelt. Im Wald überwog damals wie heute der Nutzen der Sauen, und die landwirtschaftlichen Schäden sowie die Europäische Schweinepest (ESP) würde man eines Tages schon in den Griff bekommen. So dachte und sagte man.

Die Strecke schwankte fortan bis zum Jagdjahr 1998/99 zwischen 250 000 und 350 000 Stück Schwarzwild mit leicht steigender Tendenz. Als die Strecke im Jagdjahr 1999/2000 dann mit 418 667 Sauen sprunghaft einen neuen Höchststand erreichte, mehrten sich – auch in WILD UND HUND – bereits die Stimmen, die einen Wandel in der Bejagung des Schwarzwildes forderten. So zum Beispiel Professor Hans-Dieter Pfannenstiel (FU Berlin) in WuH Nr. 11/2002. Auch Dr. Gunter Sodeikat und Professor Klaus Pohlmeyer vom Institut für Wildtierforschung in Hannover vertraten in WuH Nr. 24/1999 die Ansicht, dass „der hohe Schwarzwildbestand durch effektive jagdliche Maßnahmen flächendeckend reduziert werden muss“.

Hauptrolle im Schweinepest-Geschehen

Dazu wurde eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Sie reichten von revierübergreifenden Bewegungsjagden über einen stärkeren Abschuss von Bachen bis hin zur gezielten Erlegung der jeweils stärksten Frischlinge. Von einem Fang der Sauen, insbesondere der Frischlinge, mit anschließender Tötung war jedoch (noch) nicht die Rede. Als ich später zum ersten Mal vom erneuten Einsatz dieser „jagdlichen Hilfsmittel“ hörte, wurden Erinnerungen wach. Nach dem Zweiten Weltkrieg entdeckten wir als Kinder im väterlichen Revier in der Altmark einen Saufang. Er bestand aus einem Palisadenzaun, erstellt aus rauen Kiefernstämmen, ergänzt durch eine Falltür. Die Sauen gingen damals schon zu Schaden, die Menschen hungerten, und auf Besitz von Waffen stand die Todesstrafe.

Und trotzdem wollte uns Buben der Wildschweinbraten nicht recht schmecken. Irgendwie empfanden wir Mitleid mit den uns doch immer als so wehrhaft und ritterlich geschilderten Schwarzkitteln. Heute – gut fünfzig Jahre später – muss niemand mehr aus Hunger Wildschweine fangen. Und doch ist der Saufang nicht in der jagdlichen Mottenkiste verschwunden. Im Gegenteil, er feiert fröhliche Urständ und wird hier und da bereits als das berühmte „Mittel der Wahl“ zur Reduktion der Schwarzwildbestände angesehen. Der Tierschutz hat zwar an Bedeutung gewonnen – natürlich auch bei der Jagdausübung – und alle Tiere sollen als Mitgeschöpfe des Menschen geachtet und im gesetzlichen Rahmen vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt werden. Doch führen außergewöhnliche Umstände und wirtschaftliche Zwänge offenbar zu unpopulären Maßnahmen.

Wie konnte es zu dieser Entwicklung kommen? Die Schweinepest und gebietsweise ausufernde Wildschäden setzen uns nach wie vor unter Druck. Wissenschaftliche Untersuchungen haben längst zu der Erkenntnis geführt, dass Wild- und Hausschweine sich wechselseitig infizieren können. Ebenso zeigen sie, dass die Bestandshöhe der Sauen die Ausbreitung beziehungsweise Eindämmung der Seuche wesentlich steuern können und dass den Frischlingen offenbar die Hauptrolle im Schweinepest-Geschehen zufällt.
Zunächst hatten die Obersten Jagdbehörden in den von der ESP am meisten gebeutelten Bundesländern bei den Jägerschaften mit Nachdruck einen höheren Schwarzwildabschuss angemahnt und gleichzeitig abschusshinderliche Gewichtsbeschränkungen und Schonzeiten aufgehoben. Der gewünschte Erfolg blieb jedoch aus. Die Strecken stiegen kontinuierlich weiter an. So greift man nun sozusagen als ultima ratio zum letzen Mittel und holt den Saufang aus der Versenkung hervor. Seine Anwendung wird nicht nur empfohlen, sondern für bestimmte staatliche Ämter bereits angeordnet.

Desorganisierte Schwarzwildbestände

Die Lockerung der Abschussrichtlinien und der verstärkte Druck, noch stärker in die Schwarzwildbestände einzugreifen, zeigt jedoch Wirkung – wenn auch nicht die gewünschte. Zwar sind die Bestände immer noch hoch, aber es ist nicht zu leugnen, dass mit dem forcierten Abschuss eine Zerstörung der natürlichen Alters- und Sozialstrukturen einhergeht. „Unsere Schwarzwildbestände sind total desorganisiert“, sagte mir kürzlich der Kreisjägermeister eines niedersächsischen Landkreises mit hohem Schwarzwildvorkommen: „Die Hemmschwelle, führende Bachen zu schießen, ist spürbar gesunken, und ich frage mich manchmal, wie wir die Jungjäger, die in diesen Zeiten des – man kann es nicht anders ausdrücken – Krieges gegen die Sauen aufwachsen, eines Tages wieder zu einer ordentlichen Bejagung bringen sollen?“ Und ein Revierinhaber aus der Eifel erklärt: „Wir sollen die Leitbachen schonen, aber wir haben ja nur noch Leitbachen, sprich führende Bachen. Die meisten größeren Familienverbände sind ja aufgelöst, zerschossen!“

Schon melden sich Wildbiologen zu Wort, die den Anstieg der Wildschweinbestände mit reproduzierenden Überläufer- und Frischlingsbachen als eine Antwort der Natur auf die fatalen Eingriffe des Menschen in die artgemäßen Alters- und Sozialstrukturen des Schwarzwildes zu erklären versuchen. Ist nicht der bei den Jagdstrecken und in den Frischlingsfallen häufig schon zu beobachtende höhere Anteil der Frischlingsbachen gegenüber den Keilerchen ein Fingerzeig in diese Richtung? Beim Rehwild kennen wir diese Mechanismen bereits. Damit Bachen, denen in den Saufängen alle Frischlinge genommen wurden, nicht nach sechs Wochen wieder rauschig werden, wird empfohlen, jeweils zwei Jungtiere am Leben zu lassen. Sonst wiederholt sich der Zyklus „Frischen – Fangen – Töten“ von neuem. Weiterhin wird empfohlen, nur Frischlingskeiler laufen zu lassen, da sie keine potenziellen Zuwachsträger sind und für ein besseres Geschlechterverhältnis in den Beständen sorgen können.

Waidgerechte Ausübung der Jagd

Doch haben wir Jäger unseren vorhandenen Organisationsgrad (Hegeringe, Hochwildgemeinschaften usw.) wirklich genutzt, um die Schwarzwildbejagung ausreichend zu thematisieren, geeignete Konzepte zu erarbeiten, sie umzusetzen und in der Öffentlichkeit positiv darzustellen? Wohl kaum, denn sonst wäre es sicher nicht zu den in der Jägerschaft höchst umstrittenen Saufängen gekommen – wenn auch vorerst mit Blick auf die Gesamtjagdfläche in relativ kleinem Ausmaß. Insbesondere wurden stets zu wenig Frischlinge geschossen. Zwar sind in vielen Revieren die Sauen nicht nur zahlenmäßig, sondern auch altersklassengerecht reduziert worden. Doch ist es nicht auszuschließen, dass es noch den einen oder anderen Revierinhaber gibt, der sich an die hohen Streckenergebnisse gewöhnt hat und mehr an einem nachhaltig hohen Abschuss als an einer drastischen Reduzierung „seines“ Schwarzwildbestandes interessiert ist.

Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das im März 1997 die Unteren Jagdbehörden und Forstämter anwies, Saufänge zu errichten beziehungsweise errichten zu lassen und zu betreiben. Die Landesregierung wählte damals diesen Weg, weil „die bis dahin erzielten Schwarzwildstrecken im Land nicht zu der angestrebten Verminderung der Schwarzwildpopulation geführt“ hatten. „Neben der Bejagung des Schwarzwildes mit der Waffe“, hieß es, „muss zusätzlich das Fangen und Erlegen(!) des Schwarzwildes in Saufängen betrieben werden.“ Dabei muss von offizieller Seite der Saufang als eine waidgerechte Ausübung der Jagd bezeichnet werden, auch wenn der Fangschuss mit dem Revolver oder KK-Gewehr (genehmigungspflichtig!) erfolgt. Anderenfalls könnte man sich beim Töten der Sauen nicht auf die Ausnahme von der Schlacht-Verordnung (siehe Kasten) berufen, die die Betäubung eines Wirbeltieres vor der Tötung vorsieht. Das Fangen der Schwarzkittel sollte sich nach dem Erlass grundsätzlich auf die Frischlinge konzentrieren, „da sie leicht zu fangen sind und in hoher Stückzahl in die Fänge gehen“. Frischlinge sollten in den Monaten Mai und Juni gefangen werden. Für alles gefangene Schwarzwild wurde eine Fangprämie gewährt.

Art- und Tierschutzgerechte Fallen

Niedersachen führte die Saufänge vorerst nicht flächendeckend ein. Das Landwirtschaftsministerium forderte im August 2002 unter Hinweis auf die „Vorbildfunktion der Landesforstverwaltung bei den landesweiten Bemühungen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Niedersachsen“ drei ausgewählte Forstämter auf, in ESP-gefährdeten Bezirken mindestens je drei Lebendfallen für Schwarzwild einzurichten. Anderen Forstämtern wurde es freigestellt, sich an der Aktion zu beteiligen.

Zweifelsohne soll eine staatliche Verwaltung auch bei der Jagd Vorbildfunktion haben. Diese würde jedoch meines Erachtens überzeugender zu Tage treten, wenn es den staatlichen Verwaltungen gelungen wäre – wie etwa in den Bundesforsten – allein durch effektive Jagdstrategien und ohne Saufänge die Schwarzwildbestände in den Griff zu bekommen. Noch eine Frage sei in diesem Zusammenhang erlaubt: Waren es bisher nicht gerade die staatlichen Forstverwaltungen, die stets eine Verpachtung ihrer Jagdflächen ablehnten mit der Begründung, dass nur sie durch „die Jagd in Eigenregie“ in der Lage wären, wald- und umweltverträgliche Schalenwildbestände herzustellen und zu erhalten? Das ist bei den Sauen trotz zahlreicher Erlaubnisscheininhaber und Jagdhelfer offensichtlich nicht gelungen.

Es erscheint verständlich, dass in den betroffenen Bundesländern die Einführung der Saufänge von den Jägern im Allgemeinen und den Forstbediensteten im Besonderen sehr unterschiedlich aufgenommen wurde. Ist doch die Einstellung zum Wildtier und zur Jagd bei den Menschen seit eh und je recht unterschiedlich. „Wenn ich eine Weisung zum Frischlingsfang bekäme“, sagte mir kürzlich ein Revierleiter, „dann würde ich das strikt ablehnen. Ich lasse mich doch nicht zu einem kritiklosen Erfüllungsgehilfen einer verfehlten Seuchenpolitik machen und muss auch nicht die mangelnde Kompetenz anderer Jäger ausbügeln!“ Auch dort, wo die Fallen aufgestellt werden müssen, reagieren die Forstleute vor Ort sehr differenziert. Während die einen fleißig den Fang betreiben und teilweise unglaublich hohe „Abschusszahlen“ melden, gelingt es anderen „trotz intensiver Bemühungen“ nicht, auch nur einen Frischling in die Falle zu locken.

Das Land Niedersachsen konnte bei dem Bau und Betreiben der Fallen auf die Erfahrungen des Institutes für Wildtierforschung in Hannover zurückgreifen. Dieses hatte in den Jahren zuvor Fanganlagen zum Lebendfang von Frischlingen entwickelt und erprobt (Kosten etwa 900 Euro inkl. Entnahmekasten). Ziel war jedoch nicht, die gefangenen Sauen zu töten, sondern sie zum Zwecke wissenschaftlicher Untersuchungen zu markieren und wieder in die Freiheit zu entlassen. Sicher ein lobenswertes und lohnendes Vorhaben zum Studium des Raum-Zeit-Verhaltens des Schwarzwildes unter Jagdbedingungen. Dass diese Fallen als art- und tierschutzgerecht bezeichnet werden, kann keinen Widerspruch hervorrufen. Wurden die Frischlinge doch gesund und unversehrt wieder in die Freiheit entlassen. Manchen sagte der Körnermais erwartungsgemäß so sehr zu, dass sie mehrmals gefangen wurden.

Doch bleiben dieses Fangen und das Fangen zum Zwecke der Bestandsreduzierung mit dem damit untrennbar verbundenen Töten zwei verschiedene Paar Schuhe. Denn das Problem in der Praxis ist nicht das Fangen, sondern das Töten. Niedersachsen schlägt vor, die Frischlinge einzeln oder zu zweit aus der Falle in eine Entnahmebox zu bugsieren, um sie darin abseits der eigentlichen Falle und abseits der weiteren Todeskandidaten zu erschießen. Diese separate Tötung hat den Zweck, die übrigen, noch lebenden Stücke nicht in Panik zu versetzen. Doch kann es schon hierbei zu tierschutzrelevanten Situationen kommen. Verletzungen im Gebrächbereich bleiben nicht aus, wenn aus einer Vielzahl von gefangenen Tieren immer wieder einzelne in die Entnahmebox gedrängt werden müssen. In dem Bericht eines rheinland-pfälzischen Forstamtes (FORSTINFO RHP 1-2002) wird daher vorgeschlagen, aus Tierschutzgründen auf die Abfangbox ganz zu verzichten und die Sauen in der Falle mit Hilfe eines KK-Gewehres zu töten.

Keine Lösung in Sicht?

Kurzum, ohne Stress geht es für alle Beteiligten bei diesen Aktionen sicher nicht. Ein mecklenburgischer Förster sagte mir: „Ich habe gleich beim ersten Versuch neun Frischlinge in der Falle gehabt und allen den Fangschuss gegeben. So etwas macht man nur einmal und dann nicht wieder.“ Ein renommierter Berufsjäger schreibt in einem Bericht an den DJV: „Das Töten der Frischlinge im Fangkorb ist eine hässliche Arbeit, die mit der heutigen Jagdethik kaum zu vereinbaren ist.“ Man sieht also wieder einmal, dass es offenbar viel leichter ist, Anordnungen von oben herab zu treffen, als sie vor Ort umzusetzen.

Besonders in Rheinland-Pfalz wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Europäische Union auf eine stärkere Reduzierung der Schwarzwildbestände drängt. In diesem Bundesland sind unter Berufung auf die Schweinepestbekämpfungsverordnung (was für ein Wort!) im Juli 2002 die Landkreise durch die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion mit einem Zwölf-Punkte-Programm zur Bekämpfung der ESP und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände aufgerufen worden. Dieses Programm sieht nicht nur Verlängerungen der Jagdzeiten, sondern auch die Zulassung von Saufängen und künstlichen Lichtquellen bei der Schwarzwildjagd aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung vor. Hinzu kommen Prämien für Frischlinge unter zehn Kilogramm. Was müssen das noch für Zeiten gewesen sein, als der renommierte Biogeograph und Wildforscher Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Müller in einer Forstzeitschrift 1988 forderte: „Wir wollen unsere ritterlichen Schweine auch in Zukunft ritterlich behandeln. Sie nützen dem Wald!“ Die in Rheinland-Pfalz empfohlenen Saufänge hat die Forstbehörde bei der Justizvollzugsanstalt Wittlich in Auftrag gegeben. Es entbehrt sicher nicht einer gewissen Ironie, dass Häftlinge Drahtkäfige für Wildschweine herstellen.

Alles in allem empfinde ich den Einsatz von Frischlingsfängen als eine Bankrotterklärung sachgerechter Schwarzwildbewirtschaftung. Der Fang ist meines Erachtens allenfalls in Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und dann auch nur kurzfristig und unter absolut strenger Beachtung der Tierschutz-Vorgaben. Durch viele Gespräche mit Berufsjägern, Jagdpächtern, Forstleuten und Verwaltungsbeamten bin ich in dieser Auffassung bestärkt worden.

Ich denke, dass die Jägerschaft bei der Schwarzwildbejagung wieder die volle Handlungsfähigkeit erlangen muss und die aufgezeigten Ausnahmeregelungen durch sach- und wildtiergerechtes Handeln überflüssig machen sollte. Eigennutz und Revier-Egoismus sollten der Verantwortung für das Ganze weichen. Abschließend möchte ich noch Dr. Dietrich Stahl aus einem seiner zahlreichen fundierten Aufsätze zitieren: „Fasst man die Ergebnisse einiger wissenschaftlicher Schwarzwild-Tagungen zusammen, bleibt die Erkenntnis, dass weder die Probleme anwachsender Bestände und unzulänglicher Bestandsstrukturen, noch jene von Wildschäden, Krankheiten und Seuchen durch regelloses Jagen gelöst worden sind.“

Die artgemäßen Sozialstrukturen des Schwarzwildes – Zum Beispiel Leitbache, nachgeordnete Bachen, Überläufer und Frischlinge – können durch zügelloses Jagen schnell und dauerhaft zerstört werden

 

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