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Wohin mit Aufbruch und Co.?

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21.01.2014

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) hat zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium einen neuen Leitfaden für die Entsorgung von Wildtierabfällen entwickelt.

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Der Leitfaden LF 125 bietet Hinweise zur Entsorgung von Wildtierabfällen – Jäger sollen hierdurch mehr Rechtssicherheit erhalten. Wie ist beispielsweise mit dem Aufbruch und den Zerwirkresten von im Revier erlegten Wild umzugehen und wie mit Zerwirkresten aus Zerlegebetrieben und mit seuchenverdächtigen Tierkörpern?
„Der Leitfaden soll vor allem der Jägerschaft Hinweise zu einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildtierkörpern geben“, erklärt LJV-Geschäftsführer Erhard Bäder. Insbesondere soll die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern verringert werden.
PM/fh

 

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