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Wolf ins Sächsische Jagdrecht aufgenommen

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Der Sächsische Landtag hat am 9. Mai die Neufassung des Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet.

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Frank Kupfer: „Die Mitwirkung der Jäger ist bei der Bestandserfassung von Luchs und Wolf unerlässlich.“ Foto:dpa
„Mit dem Gesetz tragen wir den geänderten fachlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung und stärken die Eigenverantwortung von Grundeigentümern und Jägern“, betonte Staatsminister Frank Kupfer (CDU). Außerdem stehe das Gesetz in besonderem Maße für Modernisierung, Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
 
Der Lebensraum für Rotwild wird danach nicht mehr durch Behörden festgelegt, die sogenannten Schalenwildgebiete werden abgeschafft und Wanderungsmöglichkeiten für das Rotwild geschaffen. Damit wird ein genetischer Austausch möglich. Die Jäger können im Rahmen von Gruppenabschussplänen in Hegegemeinschaften in eigener Verantwortung über die Aufteilung der Abschüsse von Rot-, Dam- und Muffelwild entscheiden. Der Abschussplan für Rehwild wird künftig entfallen.
 
Der Abschuss wildernder Hunde wird mit dem neuen Jagdgesetz eingeschränkt, er ist nur noch mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt. Durch diese Regelung soll ein versehentlicher Abschuss von Wölfen ausgeschlossen werden, wenn Jäger sie mit Hunden verwechseln. Der Wolf wird in das Jagdgesetz aufgenommen. „Der Wolf darf auch weiter nicht geschossen werden. Für streng geschützte Arten gibt es in der Jagdverordnung auch keine Jagdzeiten. Das ist nicht zulässig und im Jagdgesetz jetzt eindeutig geregelt“, betonte Kupfer.
 
Stärker in die Pflicht genommen werden die Jäger jedoch nun beim Wildmonitoring. „Ich will, dass die Jäger ihre Kompetenz, ihre Erfahrung und vor allem ihre flächendeckende Präsenz für den Artenschutz einbringen. Ihre Mitwirkung bei der Bestandserfassung besonderer Wildarten wie Luchs und Wolf ist unerlässlich“, so Kupfer. Der Freistaat werde technische Voraussetzungen dafür schaffen, dass Jäger ihre Wahrnehmungen bei diesen Wildarten zeitgemäß per Internet an die Jagdbehörde übermitteln können.
 
Bei der Jagd auf Wasservögel darf künftig keine bleihaltige Munition mehr verwendet werden. Diese Regelung soll vorrangig dem Schutz von Seeadlern dienen, die mit Bleischrot bejagte oder vergrämte Wasservögel (Enten/Graureiher) fressen und dann an einer Bleivergiftung zugrunde gehen könnten. Für Büchsenmunition wurde diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.
 
Ebenso wird die Verwendung von Totschlagfallen künftig verboten. Die Unteren Jagdbehörden können jedoch Ausnahmen zulassen. Die Voraussetzungen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) per Verordnung geregelt. Insbesondere können dabei bestimmte Gebiete ausgeschlossen, die Bauart und die Kennzeichnung der Totschlagfallen sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen bei ihrer Verwendung vorgeschrieben werden.
Das Gesetz wird nach dem Landtagsbeschluss im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und soll zum 1. September 2012 in Kraft treten. Red.


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