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Wolf mit Schusswunde

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Der am 16. Oktober 2020 in der Nähe von Salzhausen im Landkreis Harburg aufgefundene verhaltensauffällige Wolf zog sich seine Verletzungen nicht wie zunächst gedacht bei einem Verkehrsunfall zu, sondern vermutlich durch illegalen Beschuss.

Der Wolf ist eine streng geschützte Art und darf nicht geschossen werden.
Foto: Shutterstock

Darüber informieren die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Niedersächsische Umweltministerium und verurteilen die Tat. Autofahrern war der Wolf aufgefallen, da er sich apathisch am Straßenrand entlang bewegte. Ein Polizist musste ihn erlösen.

Entgegen der ursprünglichen Annahme sei aber nicht ein Verkehrsunfall die Ursache für die Verletzungen gewesen, sondern eine nicht verheilte offene Fraktur durch Beschuss. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die Auswertung erster pathologischer Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.

LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke und Umweltminister Olaf Lies (SPD) zeigen sich vor diesem Hintergrund beide darüber besorgt, dass dieser Vorfall die ohnehin sehr aufgeheizte Debatte um den Wolf in Niedersachsen weiter befördern könnte. Genau das Gegenteil sei aber notwendig – die Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung.

fh

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