Im EU-Parlament in Brüssel fand am 15. September 2015 eine Sitzung der fraktionsübergreifenden Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Räume“ zum Thema „Rückkehr des Wolf nach Europa“ statt. Der Landesjagdverband Sachsen hatte diese Tagung angeregt. Sie wurde von FACE, dem Zusammenschluss der europäischen Jagdverbände, organisiert und vom Deutschen Jagdverband (DJV) unterstützt.
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Beratungen der Intergruppe “Biodiversität, Jagd und ländliche Räume” im Europäischen Parlament zum Thema Wolf (Quelle: FACE) |
“Der Wolf ist uns willkommen”, sagt Karl-Heinz Florenz, Vorsitzender der Intergruppe, „er darf sich aber nicht völlig unkontrolliert ausbreiten. Auf Grundlage wissenschaftlicher Studien und vor allem Monitoringdaten muss eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden, wobei auch die örtliche Bevölkerung stets beteiligt und eingebunden werden muss.”
Auch Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, warnte vor einer Welle, die die wenigsten in ihrer Intensität bislang erkannt hätten, indem er den jährlichen Zuwachs des aktuellen Wolfsbestandes in Deutschland von derzeit etwa 350 adulten Tieren mit 30 bis 40 Prozent bezifferte. „Die Menschen vor Ort sind in höchstem Maße verunsichert”, so Dammann-Tamke, “von daher seien schon jetzt Vorkehrungen zu treffen, wie man die schnell wachsende Wolfspopulation künftig managen will”.
„Aus unserer Sicht ist die deutsch-westpolnische Wolfspopulation mit der nordostpolnisch-baltischen Population bereits zusammengewachsen – dies belegen auch genetische Untersuchungen eindeutig”, so Dammann-Tamke weiter. Deshalb forderte er die EU-Kommission und das Bundesumweltministerium auf, nicht länger von getrennten Populationen zu sprechen und in Konsequenz dessen die Einstufung des Wolfes als Anhang-IV-Art der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Damit würden die Möglichkeiten der Behörden zum Verwaltungshandeln erweitert. Derzeit genießt der Wolf über das EU-Recht und dem darauf gründenden Bundesnaturschutzgesetz höchsten Schutz. Ein Vertreter der EU-Kommission hob allerdings hervor, dass die Richtlinie auch bei Anhang-IV-Arten den Mitgliedsstaaten erhebliche Spielräume belässt, wenn sich diese im „günstigen Erhaltungszustand” befinden. Diese Möglichkeiten seien allerdings im Bundesnaturschutzgesetz nicht vollständig umgesetzt.
Das Thema Wolf wird die EU-Ebene in Brüssel auch weiterhin beschäftigen. Über die EU-Plattform zu den großen Beutegreifern wird versucht zu Lösungen im Zusammenleben mit dem Menschen zu gelangen.
Der Wolf zeigt in vielen europäischen Ländern eine Populationszunahme. Während der Naturschutz darin im Wesentlichen eine Bereicherung für die Artenvielfalt sieht, kommt es auf der anderen Seite aber auch zunehmend zu Konflikten, hier insbesondere mit Nutztierhaltern. Wie diese über gezielte Managementmaßnahmen minimiert werden können, schilderten Referenten aus einer Reihe von unterschiedlichen Mitgliedsstaaten wie Finnland, Rumänien oder der Slowakei, die seit längerem Erfahrungen mit dem Umgang des Wolfes haben.
PM DJV
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