ANZEIGE

Wolf: Umkehr der Beweislast gefordert

1901

Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat eine Umkehr der Beweislast bei durch Wölfe verursachten Schäden gefordert.

paragraph_250
In einer Sitzung des Landtags am 26. Juni forderten mehrere CDU-Abgeordnete eine Entschädigung dann zu zahlen, wenn durch einen der ehrenamtlichen Wolfsberater ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden könne. Derzeit werden die von Wölfen durch das Reißen von Schafen und Ziegen verursachten Schäden als sogenannte Billigkeitsleistungen auf freiwilliger Basis durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Einzelfall erstattet. Es muss aber bewiesen werden, dass ein Wolf der Verursacher war. Die Antragstellung ist kompliziert, die Bearbeitung und Bezahlung der Schäden dauert gegebenenfalls lange.
Schafzüchter und Bauernverbände fordern schon seit längerer Zeit, die bereits Ende 2010 angekündigte „Förderrichtlinie Wolf“ endlich zu verabschieden und den Ausgleich der Schäden darin unkompliziert zu regeln. Auch die Förderung von Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung von Herdenschutzhunden und Schutzzäunen solle endlich geregelt und unterstützt werden, fordern sie.
Dass der Wolf sich in Norddeutschland mit großer Geschwindigkeit weiter ausbreiten wird, gilt als unstrittig. Ende Juni konnten auf dem Truppenübungsplatz Bergen erneut diesjährige Jungwölfe bestätigt werden. In ganz Niedersachsen geht man mittlerweile von rund 30 Wölfen aus. Wölfe tauchen mittlerweile auch in den deckungsarmen, der Küste vorgelagerten Gebieten Niedersachsens und Schleswig-Holsteins auf.
mh


ANZEIGE
Aboangebot