Ein Landwirt aus Sachsen-Anhalt hat Ende Februar die Schadensersatzklage für ein gerissenes Kalb verloren. Der Kläger war der Ansicht, dass ein Wolf sein Tier gerissen hatte. Er forderte 950 Euro als Schadensersatz beim Magdeburger Verwaltungsgericht.
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Die Klage wurde abgewiesen wegen mangelnder Beweislage. Für eine Schadensersatzleistung nach dem Naturschutzgesetz sei allein der Umstand, dass die Beteiligung eines Wolfes nicht ausgeschlossen werden kann, nicht ausreichend, so das Gericht. Zudem wäre der vorhandene Weidezaun zur Abwehr von Isegrim nicht geeignet gewesen. Aktenzeichen(1A866/14MD)/ ln