Erstmals hat in Deutschland ein Jäger wegen eines Wolfsabschusses vollständig seinen Jagdschein abgegeben. Der Schütze, der am 20. April 2012 den Westerwälder Wolf erlegt hatte, wurde am 17. Januar vor dem Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Damit verliert der Jäger seine Zuverlässigkeit und in dessen Folge die Waffenbesitzerlaubnis.
Für den Richter Jens Kaboth war es unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Ein vernünftiger Grund für die Tötung lag für ihn nicht vor. Auch das Argument der Verteidigung, dass der Schütze auf einen vermeintlich wildernden Hund geschossen habe, ließ der Richter nicht gelten. Der Angeklagte habe auch für einen Hund keine Berechtigung zum Abschuss gehabt, da er ihn nicht direkt beim Wildern ertappt habe. Es handele sich damit um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, argumentierte das Gericht.
Der Verteidiger des Jägers hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 4 000 Euro gefordert.
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) und Naturschutzverbände begrüßt das Urteil: „Diese Tat widerspricht allen Bemühungen von engagierten Naturschützern, Jägern und dem behördlichen Naturschutz in den vergangenen Jahrzehnten, die den Wolf in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln möchten.“ Das Umweltministerium erarbeitet derzeit einen Wolfsmanagementplan, dessen Entwurf im Frühjahr mit den verschiedenen Interessengruppen erörtert werden soll.
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz fordert eine aktive Beteiligung bei diesem Wolfmanagementplan. „Der Wolfsschütze ist nach meiner Einschätzung zu Recht verurteilt worden“, kommentierte LJV-Präsident Kurt Alexander Michael die Verurteilung des nordrhein-westfälischen Jägers zu einer hohen Geldstrafe. „Das Vorgehen des Schützen hat der Jägerschaft schweren Schaden zugefügt. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen verbandsinterne Disziplinarmaßnahmen einleiten wird.“
hho