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15.000 Euro Geldstrafe?

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Oberlandesgericht bietet Vergleich an

Im Oktober 2005 attackierte ein Steinadler in der Nähe von Heilbronn den Dackel eines Jägers. Dieser schlug auf den Steinadler ein.

Der Adler verendete trotz tierärztlicher Versorgung aufgrund der Verletzungen. Die Deutsche Greifwarte, der das Tier kurz zuvor entkam, forderte in erster Instanz 31.000 Euro Schadenersatz. Der Waidmann verlangte für die Verletzungen seines Dackels 1.500 Euro (WILD UND HUND berichtete).
 
Wie der „Spiegel“ in seiner Online-Ausgabe am 6. Februar 2007 berichtete, bot das Oberlandesgericht dem Hundebesitzer in zweiter Instanz jetzt einen Vergleich an. Dabei soll der Waidmann der Greifwarte 15.000 Euro bezahlen und erhält 512 Euro für die Behandlungskosten seines Teckels.
 
Dieser Betrag übertrifft die Strafe aus dem Urteil der ersten Instanz (6.600 Euro) um mehr als das Doppelte. Daher hat sich der Anwalt des Hundebesitzers noch nicht zum Vergleich geäußert. Dem Nimrod wurde Bedenkzeit bis zum 20. Februar eingeräumt. Nimmt er den Vergleich nicht an, wird das Urteil für den 23. Februar erwartet.
 
 
 
-hei/pm-

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