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Schleswig-Holstein: Obergrenze für Wolfsschäden aufgehoben

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Nutztierhalter in Schleswig-Holstein werden in Zukunft bei Wolfsrissen ohne eine betriebliche Gesamtobergrenze entschädigt. Dazu fällt die sogenannte De-minimis-Regelung weg, die Entschädigungszahlungen bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts auf maximal 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren beschränkte.

Obergrenze für Wolfsschäden aufgehoben
Der Wolf sorgt zum Teil für finanzielle Einbußen bei Weidetierhaltern.
Foto: Pixabay

Die EU-Kommission hat dafür grünes Licht gegeben. Wurde innerhalb von drei Jahren die Summe von 15 000 Euro pro Betrieb für Entschädigungen und Förderungen von Herdenschutz überschritten, mussten Betroffene die weiteren Verluste und Aufwendungen selbst tragen. Bislang ist dieser Fall in Schleswig-Holstein nur einmal aufgetreten, weitere Fälle lagen jedoch nur knapp darunter. Die Entscheidung der EU-Kommission gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022. mh


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