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2. Alpenländische Jagdrechtstagung: Neue Leitlinien für die Jagd

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Die 2. Alpenländische Jagdrechtstagung hat am 4. und 5. April mit Teilnehmern in München stattgefunden und dabei Leitlinien für die Jagdgesetzgeber vorgestellt. Der sechsköpfige Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Klaus Hackländer und Prof. Dr. Roland Norer empfiehlt, klarer zwischen Jagd und Wildtiermanagement zu unterscheiden.

Bei der Vorstellung der Empfehlungen: Der Beirat der Alpenländischen Jagdrechtstagung: Prof. Dr. Roland Norer und Prof. Dr. Klaus Hackländer (Vorstand), Dr. Benedikt Terzer (Mitglied), Klemens Jansen und DDr. Kathrin Bayer (Beisitzer) (v. l.). Nicht anwesend: Beiratsmitglied Dr. Maximilian Schaffgotsch
Foto: Vivienne Klimke

Die Jagd als „Dienstleister“ zu betrachten, gehe nicht an, maximal könne sie als ein Teil des Wildtiermanagements fungieren. Nachhaltigkeit soll als Orientierungsrahmen für wildbiologische Erkenntnisse, zum Beispiel angesichts technischer Neuerungen in der Jagdausübung, dienen. Einer Klassenbildung beim Wild, ausgedrückt beispielsweise in der Bezeichnung „Schadwild“, traten die Juristen aus Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und Südtirol entgegen. Für sinnvoll erachten sie es, sich im Sinne einer großräumigen Bewirtschaftung am EU-Recht zu orientieren, das Populationszustände beispielsweise im Rahmen von biogeografischen Regionen misst, und die Hegegemeinschaften als verbindliche Körperschaften zu stärken. Schlussendlich fordern sie, dass im Sinne der Erfolgskontrolle von Maßnahmen die Gesetzgeber auch die Erhebung und Sammlung von Daten fördern sollen sowie den Zugang dazu ermöglichen. Als Beispiel führten sie das Monitoring von Bär und Wolf an. Die Alpenländische Jagdrechtstagung hat sich 2017 als Verein in Vaduz, Liechtenstein, gegründet. Sie hat zum Ziel, das Jagdrecht sowie ihm verwandte rechtliche Materien wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dazu kooperiert sie mit Universitäten in den Alpenländern. Der Verein tagt alle zwei Jahre und gibt eine Zeitschrift heraus. vk

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