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Schwarzwild: Schonzeitaufhebung in Kraft getreten

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Mit der am 13. März 2018 erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr 8, 2018) ist die neue Verordnung über die Jagdzeiten und die Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung in Kraft getreten.

Wildschwein
Bundesweit wurde die Schonzeit für Schwarzwild aller Altersklassen und beider Geschlechter aufgehoben.
Foto: red.

Anfang März des Jahres hatte der Bundesrat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Vorsorge einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen. Dazu gehört auch die bundesweite Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild aller Altersklassen und beider Geschlechter.

Ergänzender Hinweis: Trotz der von nun an ganzjährigen Jagdzeit auf sämtliches Schwarzwild muss weiterhin der Schutz von Muttertieren, also von Bachen mit abhängigen Frischlingen, ohne Wenn und Aber beachtet werden. Wer eine führende Bache erlegt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und begeht eine Straftat. dw


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