Amnestie für ein Jahr: Der illegale Besitz von Schusswaffen und Munition soll unter bestimmten Bedingungen nicht mehr unter Strafe stehen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Waffenbesitzer sollen die Möglichkeit bekommen, nicht eingetragene Waffen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes straffrei bei zuständigen Behörden oder der Polizei abzugeben.
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So will die Bundesregierung die Anzahl der zirkulierenden Waffen verringern, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Zugleich würden die Sicherheitsvorschriften für die Aufbewahrung von Waffen geändert, um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Für die bisher vorgeschriebenen Waffenschränke gelte ein Bestandsschutz. Im Erbfall müssten die neuen Standards erfüllt werden. Die Regelungen gelten ab der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wann das ist, sei noch nicht bekannt.
Zugleich will der Staat künftig noch früher erkennen, wenn sich Extremisten Waffen beschaffen wollen. „Das ist noch nicht im Gesetzentwurf enthalten, aber dafür gibt es eine politische Einigung“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert gegenüber dem Weser Kurier.
Künftig sollen die Verfassungsschützer beim Abgleich ihrer Datenbank mit dem Waffenregister nicht nur Waffenbesitzer, sondern auch bereits Daten von Antragstellern einer Waffenerlaubnis einsehen und prüfen. „Die letzten Monate haben uns überdeutlich vor Augen geführt: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten!“, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). „So kann der Verfassungsschutz frühzeitiger als bisher prüfen und erkennen, wenn Extremisten versuchen, an Waffen zu kommen“, zitiert die Zeitung den Minister. Wie engmaschig der Verfassungsschutz die Daten abgleichen werde, müsse noch geklärt werden. uao/ sj