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Revision verworfen

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Weil er auf einer Drückjagd einen bereits krank geschossenen Wolf verletzt hatte, war der Jäger W. in zweiter Instanz vom Landgericht Lüneburg zu einer Geldstrafe von 2 000 Euro verurteilt worden (WuH 5/2010, S. 24, und 1/2011, S. 94). Die Revision gegen dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Celle bereits im Mai verworfen, das Urteil jetzt vom OLG veröffentlicht.

Wolf
Foto: MEV-Verlagsarchiv
Nach eigener Aussage wollte W. dem todkranken Wolf weitere Leiden ersparen und hatte versucht, ihm einen Fangschuss anzutragen. Die Revision wurde abgelehnt, weil der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt und folglich W. nicht zu seiner Tötung berechtigt war. In dem vorliegenden Fall verdränge das Artenschutz- das Tierschutzrecht. W. hätte versuchen müssen, den Wolf in die Obhut eines Tierarztes zu verbringen. Da er dies nicht getan habe, sei er keinesfalls zur Tötung des Wolfs berechtigt gewesen.
Laut Obduktionsgutachten an der Tierärztlichen Hochschule Hannover war das Rückenmark des Wolfs vor W.’s Schuss bereits durchtrennt und der Wolf auf keinen Fall mehr zu retten gewesen. W. muss neben der Geldstrafe auch die Gerichtskosten tragen. Waffe und Futteral wurden eingezogen. Gegen die Ablehnung der Revision hat W.’s Anwalt Verfassungsbeschwerde eingelegt. 
mh 


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