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Sozialwahl: DJV prüft Wahlanfechtung

1996

Beim Ablauf der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat es große Probleme gegeben. Einige Jagdpächter haben zu spät oder gar keine Registrierungsunterlagen erhalten, obwohl die Frist zur Rückmeldung bereits Mitte April ausgelaufen ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung, erklärte der Verband in einer Pressemitteilung.

Haben Revierinhaber bis zum 10. Mai die Wahlunterlagen für die Sozialwahl der SVLFG erhalten, können sie wählen gehen. Falls nicht, werden sie gebeten, sich unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu registrieren. Quelle: DJV

Viele Revierinhaber hätten die Registrierungsunterlagen für die SVLFG noch gar nicht erhalten, obwohl die verlängerte offizielle Registrierungsfrist bereits abgelaufen ist. Aus Sicht des DJV stehe eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in Frage. Der DJV prüfe daher Möglichkeiten der Wahlanfechtung.
Im Moment benötigt der Verband möglichst viele Informationen über Unregelmäßigkeiten. „Falls Revierhinhaber immer noch keine Unterlagen bekommen haben, rufen wir sie hiermit auf, sich auf unserer Seite www.jagdverband.de/sozialwahl zu registrieren“, appelliert DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan.
Auch diejenigen, die zu spät oder erst nach mehrfachem telefonischen Nachfragen ihre Registrierungsunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich über das DJV-Formular zu registrieren. Zudem ist am 10. Mai die Frist für die Zustellung der Wahlunterlagen abgelaufen. Falls Revierinhaber zwar registriert sind, aber bis heute keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden Sie ebenfalls gebeten, sich über das Formular zu registrieren. Zwar seien nicht alle Revierinhaber berechtigt, die Wahl anzufechten. Je mehr sich aber registrierten, desto umfangreicher könne man die Unregelmäßigkeiten nachweisen. 
           sj/pm


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