Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) hat eine Mustervereinbarung zur Wildfolge vorgelegt. Sie soll die Wildfolge zwischen Reviernachbarn praktikabel und unkompliziert regeln.
Die gesetzliche Wildfolgeregelung bezieht sich auf alles Wild und unterscheidet nicht zwischen Schalenwild und sonstigem Wild. Dem trägt auch die Mustervereinbarung Rechnung. Streit gibt es in der Praxis häufig darüber, wem das Eigentum an der Trophäe und dem Wildbret zustehen.
Um diese Auseinandersetzungen zu vermeiden, wird in der Mustervereinbarung vorgeschlagen, dass beide dem Ausgangsrevier zustehen sollen. Nachdem in der Vergangenheit Gerichte unterschiedlich geurteilt haben – je nachdem ob das Wild bei einer Nachsuche lebend gefunden wurde oder schon verendet war – wird in der Mustervereinbarung empfohlen, hier keinen Unterschied zu machen und in beiden Fällen Trophäe und Wildbret dem Ausgangsrevier zuzusprechen.
Viele Hochwildhegegemeinschaften haben laut LJN die Wildfolge bereits in ihren Satzungen geregelt. Durch ihren Beitritt erkennen die Mitglieder diese Vereinbarungen freiwillig an. Sie benötigen dann in der Regel keine weitere Regelung. Für alle übrigen empfiehlt die LJN eine entsprechende Regelung zu treffen.
Das LJN-Muster lässt die besonderen Rechte des anerkannten Schweißhundegespanns nach Paragraf 28 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes unberührt. Danach dürfen diese über Reviergrenzen hinweg nachsuchen, sollen die Pächter der berührten Reviere aber unverzüglich informieren. mh
Die Mustervereinbarung zur Wildfolge der LJN finden Sie hier