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Naturschutzgesetz Sachsen

2159

Die Novelle zum sächsischen Naturschutzgesetz hat die Landesregierung zur Anhörung freigegeben.

Das sächsische Naturschutzgesetz ist an das am 1. März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz angepasst worden und nun zur Anhörung freigegeben. Bewährte Regelinhalte, die dem Bundesgesetz fehlen, blieben erhalten. In anderen Inhalten ist es deutlich abgespeckt und vereinfacht worden.
 
Verbände können bis zum 7. September 2012 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ende des Jahres soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. 
 
Weiterhin erhalten bleiben u.a.: 
  • Regelung für Ersatzzahlungen für Schäden durch Wolf, Biber, Fischotter und Kormoran.
  • Schutz für in Sachsen typische Biotope wie Steinrücken.
  • Möglichkeit, Horstschutzzonen für gefährdete Tierarten wie Weißstorch etc. festzulegen.
  • Ehrenamtlicher Naturschutzdienst und Unterstützung der Naturschutzverbände.
Hier finden Sie mehr Informationen und den Gesetzestext: www.umwelt.sachsen.de


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