ANZEIGE

Hessen plant wildfreundliches Waldgesetz

1456

Für Gruppen von Erholungssuchenden, Reiter und Radfahrer will die hessische Landesregierung das Betretungsrecht im Wald beschneiden.

250_SDehe_Waldgesetz_9883
Die Landesregierung will Reiten und Radfahren auf unbefestigten Wegen einschränken. Foto Silke Dehe
Reiter und Radfahrer sollen künftig nur noch Wege benutzen dürfen, die von nicht geländegängigen Autos befahren werden können. Außerdem sollen Waldbesucher, die ihren Ausflug in der Gruppe planen, zuvor eine Genehmigung einholen. Die kann erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Waldes oder Wildes ausgeschlossen ist.
 
Wege und Waldbezirke sollen gesperrt werden können, wenn Wald oder Wild Schutz brauchen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 Euro vorgesehen. So lauten in Kurzform die von der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen, die die Bedürfnisse des Wildes über das Interesse von Erholungssuchenden stellen. 
 

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot