Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Nordrhein-Westfalen) hat entschieden, dass die Wisente am Rothaarsteig als wild zu betrachten sind.
Der Verein Wisent-Welt Wittgenstein, der für die Auswilderung der Wildrinder verantwortlich ist, wurde zwar verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass die freigelassenen Wisente die Bäume der beiden klagenden Waldbesitzer im Hochsauerlandkreis schälen. Die Verurteilung ist jedoch unter den Vorbehalt gestellt, dass der Verein dazu die nach Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigungen von den zuständigen Landesbehörden erhält (AZ: 5 U 153/15 und 5 U 156/15). Dazu könnte ein Zaun zählen, der den Zugang der Wisente über den Rothaarsteig verhindert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen ist. Das Landgericht Arnsberg hatte den Wisent-Verein in der Vorinstanz ohne Einschränkungen dazu verurteilt, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die frei lebenden Wisente von den Grundstücken der Waldbesitzer fernzuhalten. chb