ANZEIGE

Badegast getroffen. Landgericht reduziert Urteil

3216
Beim Schuss auf ein Stück Schwarzwild traf ein Splitter einen Badegast (Foto: Silvio Heidler; Symbolbild)

Im Sommer 2020 kam es zu einem Jagdunfall. Das Landgericht reduzierte nun die Strafe auf 30 Tagessätze. Jäger will trotzdem nicht mehr jagen.

Im Sommer 2020 beschoss ein Jäger im sächsischen Vogtland ein Stück Schwarzwild. Ein Splitter des Projektils traf einen Badegast auf der Liegewiese eines Freibades. Das Amtsgericht Zwickau verhängte darauf einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Der Unglücksschütze klagte jedoch dagegen.

Das Landgericht reduzierte nun die Strafe auf 30 Tagessätze. Damit liegt die Strafe nun unter der Grenze von 60 Tagessätzen. Ab dieser Zahl die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt. Der Richter schloss sich dem Gutachten des Sachverständigen an. Dieser legte dar, dass Waidmann Kurt E. von einem mobilen Hochsitz am Feld nicht in Richtung des Freibades gezielt hatte. Das Geschossfragment trat aus dem Boden aus und wurde um 12 Grad abgelenkt. Dort traf es in ca. 150 Metern Entfernung den Badegast, der glücklicherweise nur leicht am Bauch verletzt wurde.

Trotz der Reduzierung der Strafe erklärte der 72jährige Jäger, dass er keinen weiteren Jagdschein mehr lösen wolle. ck


ANZEIGE
Aboangebot