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Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz

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BMELV setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend den Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem der Bund das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umsetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers eingeschränkt, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Die nun beschlossene Anpassung beschränkt sich auf die Umsetzung der notwendigen Vorschriften des EGMR. An dem bewährten Reviersystem in Deutschland, das ein grundstücksübergreifendes einheitliches Wildmanagement ermöglicht, hält das Jagdgesetz auch weiterhin fest.
Die nun vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Eigentumsflächen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen können, auf dem die Jagd ruht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.
PM BMELV


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