Wer die “Schatztruhe“ eines Geocachers zerstört oder wegnimmt und „entsorgt“, riskiert seinen Jagdschein und vollen Schadensersatz.
Im entschiedenen Falle hatte ein Jäger eine solche Truhe außerhalb ihres Verstecks abseits von Wegen gefunden und anschließend am Rande des Hauptweges abgestellt, damit der Eigentümer sie leichter wieder finden konnte. Als er zwei Tage später an dieser Stelle vorbei fuhr, fand er sie aufgebrochen vor. Daraufhin lieferte er sie beim Fundbüro ab.
Das Gericht verurteilte ihn zu Schadensersatz, weil er schuldhaft die Zerstörung verursacht habe. Als Finder sei er verpflichtet gewesen, den Fund sorgsam aufzubewahren. Indem er die Kiste am Wegesrand abgestellt und damit dem Zugriff Unbekannter ausgesetzt habe, habe er seine Aufbewahrungspflicht grob fahrlässig verletzt und den Schaden herbeigeführt (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 4.3.2013 – 5 S 61/12 -).
Wesentlich gravierender sind die Folgen, wenn die Schatztruhe an Ort und Stelle zerstört oder entwendet und an anderer Stelle entsorgt wird. In diesem Falle liegt eine Straftat vor (Sachbeschädigung, bei Zueignung Diebstahl), die je nach Höhe in der Regel die Unzuverlässigkeit zur Folge hat. Im vorliegenden Falle hatte der Jäger Glück. Denn die Truhe hat ein anderer zerstört, und es liegt weder eine Zueignungsabsicht noch eine Zueignung vor. Damit scheiden Sachbeschädigung, Diebstahl und Fundunterschlagung aus.
Fazit: Entweder unversehrt liegen lassen oder, falls es nach verloren aussieht, unverzüglich und unbeschädigt beim Fundbüro abgeben.
MvP