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Grannen im Gebrech

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So wenig Wildschaden wie möglich ist das Ziel von Jägern und Landwirten. Um das zu erreichen, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

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Dass Landwirte Mitwirkungspflichten zum Verhindern von Wildschäden haben, ist inzwischen allgemein bekannt und in den gesetzlichen Bestimmungen festgehalten.
Allerdings beschränken sich die konkreten Maßnahmen auf einige wenige. Hierzu gehört neben dem Aufstellen von Ansitzeinrichtungen und Zaunbau auch die Möglichkeit, Bejagungsschneisen vom Landwirt einzufordern. Das ist gerichtlich inzwischen bestätigt worden. Allerdings muss gegebenenfalls eine angemessene Ertragsausfallentschädigung für die nicht bestellte Fläche entrichtet werden.
Vom Landwirt kann der Jäger unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nicht verlangen, dass er einen wildschadengefährdeten Anbau von vornherein unterlässt. Das gilt ebenso für den Anbau einer Kulturart wie Mais mehrjährig hintereinander.
Auch ist es zulässig, bis in unmittelbare Waldrandnähe anzubauen. Denn grundsätzlich entscheidet der Landwirt, wie er seine Flächen nutzt. Auf freiwilliger Basis gibt es hingegen eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Jäger und Landwirte miteinander nutzen können, um Wildschäden zu verhindern. Eine ist der Anbau von Grannenweizen.
Wie Sie mithilfe von Grannenweizen Wildschäden vermeiden, lesen Sie in der WILD UND HUND 18/2013, die am 19.09.2013 im Handel erscheint.

 

 


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