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NABU will Jagd extrem einschränken

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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat jetzt ein novelliertes Papier zur Jagdgesetzgebung herausgegeben. Grundsätzlich bekennt sich der NABU zur Jagd, die allerdings bei dem Verband die Ausnahme und nicht die Regel ist.

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So will der NABU Jagd weitgehend nur noch auf Schalenwild zulassen (Reh-, Rot-, Dam-, Sika-, Muffel-, Gämse-, Schwarzwild) und auf Stockenten sowie Wildkaninchen, Feldhase, Fasan und Rotfuchs. Die Jagdzeiten sollen auf die Zeit zwischen 1. September und 31. Dezember begrenzt werden, in anderen Zeiten soll nach Vorstellungen der Naturschützer generelle Jagdruhe gelten. Außerdem wird die Jagdausübung auf die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang und einer Stunde nach Sonnenuntergang beschränkt. Jegliche Nachtjagd – also auch auf Schwarzwild – soll entfallen. Bei akuten Schäden könnten auf Antrag Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde erteilt werden.
 
Prädatorenbejagung, etwa von Waschbär, Enok oder Mink soll vollständig wegfallen, da diese ja nicht genutzt würden. Auch Beizjagd, Fallenjagd, Baujagd sollen vollständig verboten werden. Jegliche Art von Kirrung soll entfallen.
 
Zugelassen werden soll nur noch bleifreie Munition, Schrotmunition auf Wasservögel soll vollständig entfallen. Der NABU ignoriert völlig, dass es ernst zu nehmende Stimmen gibt, die Zweifel an der tierschutzgerechten Tötungswirkung bleifreier Munition haben und auch das erhöhte Gefährdungspotential durch ein anderes Abprallverhalten und stärkere Hinterlandgefährdung noch nicht abschließend geklärt sind. Populistisch ist es allemal.
 
Ganz richtig bezeichnet der Deutsche Jagdverband (DJV) die Haltung des NABU als Etikettenschwindel. Und verweist darauf, dass beispielsweise bei Unterlassung der Jagd bei Maisreife der entstehende Schaden durch die Landwirte und Jäger zu tragen sei und eine Nichtbejagung den Landbesitzern nicht zu erklären sei.
 
Der NABU formuliert gerne mit den Begriffen ökologisch, ethisch, naturschutz- und tierschutzgerecht und effektiv. Aber er misst mit zweierlei Maß. Außerdem differenziert er gerne zwischen Jagd und Management und Wildmanagement und Wildtiermanagement. Das Wildmanagement enthält die bejagbaren Arten, die auch weiterhin zur Aufgabe der Jäger gehören sollen und dem Jagdrecht unterstehen. Alles andere wird unter dem Begriff Wildtiermanagement zusammengefasst und dieser soll komplett dem Naturschutz unterstellt werden. Man könnte da auf so manche Idee kommen. Dem Wildtiermanagement sollen „zur Vermeidung von Schäden“ Möglichkeiten eröffnet werden, eine Reduktion von Tieren, ggf. auch von Prädatoren vorzunehmen. Im Management des Naturschutzes, auch mit Methoden, die der NABU offiziell ablehnt, etwa mit Fallenbejagung.
 
In vielen Formulierungen findet man 1:1 die Positionen des sog. Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV) wieder. So im Bereich der Bejagung in Schutzgebieten oder im Bereich des Themas Abschusspläne.
 
Ganz verquer wird die Begründung bei der Forderung nach dem Verbot des Abschusses von wildernden Hunden und Katzen aus Jagdschutzgründen. Diese, in seltenen Fällen fahrlässig ausgeführte Maßnahmen, sollen wegfallen. „Auf behördliche Anordnung ist ein Eingreifen jedoch mitunter notwendig (z.B. zur Vermeidung von Hybridisierungen bei Wildkatze oder Wolf)“.
 
Auch in Notzeiten soll jegliche Art der Fütterung entfallen. Dazu steht dort: „Der natürliche Tot von Wildtieren im Winter und bei Nahrungsengpässen ist ein biologischer Prozess, der zu hohen Wilddichten vorbeugen kann. Durch den Fütterungsverzicht kann die natürliche Selektion wieder stärker greifen und es werden gesündere Wildtierbestände gefördert…“.
 
Soll es zu Ausnahmen im Rahmen des jagdlichen Managements kommen, will der NABU, dass die Naturschutzverbände „als Träger öffentlicher Belange“ angehört werden müssen. Mal abgesehen davon, dass die Landesjagdverbände anerkannte Naturschutzverbände sind, stellt sich die Frage, woher die Legitimation zum „Träger öffentlicher Belange“ herrührt.
 
Bei der Wildforschung bestehe Bedarf, und der NABU fordert: „Die Wildforschung muss daher unabhängig von den Rechten der Jagdausübungsberechtigten möglich sein“. Klartext: Wir forschen wo wir wollen, was der Pächter oder der Landbesitzer will interessiert nicht.
 
Auch in die Jägerausbildung greifen die Vorstellungen ein. So wird die Ergänzung im Sachkundenachweis Wildtiermanagement gefordert und in der Wildbiologie sollen Populations- und Verhaltensbiologie mehr Raum bekommen. Das dies in den meisten Jagdschulen schon längst stattfindet, bleibt unerwähnt. Vielleicht versucht der NABU auch einfach ein weiteres Feld zu erschließen und ggf. mit in die Jägerausbildung einzugreifen, bzw. diese zu übernehmen?
 
Dass der NABU mit rechtlich klar definierten Begriffen ein wenig salopp agiert, zeigt sich in der Forderung zum Schießnachweise. So steht dort:“ Der NABU fordert für alle Jagdausüübungsberechtigen einen jährlich durchzuführenden Leistungsnachweis für den Gebrauch der Schusswaffen, die von ihnen im jagdlichen Einsatz geführt werden. Der Nachweis ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand zu erbringen. Dabei gilt nicht die Teilnahme, sondern v. a. die Treffsicherheit auf bewegte Ziele als entscheidendes Bewertungskriterium für den Schießnachweis für jede jagdlich geführte Waffe“. Also: Jagdausübrungsberechtigte müssen einen Nachweis für alle Waffen erbringen. Begeher, Gäste etc. nicht. Und der Schießnachweis soll für alle Waffen erfolgen, die jagdlich eingesetzt werden. Interessante Vorstellung. Was der Hinweis auf behördlich zugelassene Schießstände implizieren soll, ist nicht klar, da andere gar nicht betrieben werden dürfen.
 
Der sog. Waldreferent des NABU, Stefan Adler, der verantwortlich dies Papier verfasst hat, ist selber Jäger und sollte es eigentlich besser wissen.
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