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Herdenschutz: Förderung auf halber Landesfläche

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Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz weiter aus.

Herdenschutz: auch Herdenschutzhunde können finanziell gefördert werden
NRW weitet Herdenschutz-Förderung aus (Symbolbild: ReNi /AdobeStock)

Für fast die Hälfte der Landesfläche können nun Fördermittel beantragt werden, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Dies soll dazu beitragen, Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem sei die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert worden. Diese umfasse nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Das Land stellt dafür im laufenden Kalenderjahr finanzielle Mittel in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Umweltminister Oliver Krischer.

Fünf Wolfsterritorien

Dem Umweltministerium zufolge wurden im Monitoringjahr 2022/2023 landesweit insgesamt fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebe in Nordrhein-Westfalen rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes. Wie für alle Bundesländer sei auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in Nordrhein-Westfalen verbleiben.

Mehr Informationen unter: https://www.wolf.nrw/wolf/de/management

PM/fh


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