Nachdem im November 2014 das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verabschiedet wurde, setzt sich der Kampf nun in der Erstellung der Durchführungsverordnung (DVO) fort.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg teilte am 29. Januar mit: „Einige Institutionen und Organisationen versuchen offensichtlich nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgefallene Gesetzespassagen in der DVO und damit am Landtag vorbei auszuhebeln.“ So sollen Arten, die im Gesetz dem Nutzungs- und Entwicklungsmanagement unterliegen, per DVO ganzjährig geschont werden.
Zweiter Punkt: Die Mindestfläche von 2.500 Hektar für Wildfütterungskonzepte, die im Gesetz neu vorgeschrieben wurde, soll nun laut DVO „zusammenhängende Jagdfläche“ sein. Und: Die Jagdzeiten von Rabenkrähe und Elster sollen stark verkürzt werden. Der Landesjagdverband fühlt sich über den Tisch gezogen. „Die DVO darf so nicht in Kraft treten“, hielt Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann fest. vk