Bis die Wolfspopulation in Deutschland und Westpolen nach EU-Recht bejagbar sein könnte, wird es noch einige Zeit dauern.
Frank Faß plädiert für ein Eingreifen, sollten sich Wölfe in ihrem Verhalten als problematisch erweisen. (Foto: Markus Hölzel) |
Laut der EU-Richtlinie „Flora Fauna Habitat“ (FFH) muss sie dazu einen „günstigen Erhaltungszustand“ aufweisen. Nach Wolfsexperte Frank Faß, der im niedersächsischen Landkreis Verden ein Wolfscenter betreibt und ehrenamtlicher Wolfsberater ist, ist dazu ein Bestand von 1 000 geschlechtsreifen Wölfen definiert. Laut Faß ist dies die Voraussetzung, um überhaupt über eine Bejagung des Wolfes nachzudenken. „Die Bejagung wird kommen, aber das Thema Herdenschutz nicht lösen“, erklärte Faß auf einer Informationsveranstaltung im Landkreis Vechta, wo mindestens ein Wolf für Unmut bei den Schäfern und der Bevölkerung sorgt. Den günstigen Erhaltungszustand dürfe man nicht gefährden.
Dieser sei allerdings auch erreicht, wenn der regelmäßige genetische Austausch einer Wolfspopulation mit einer benachbarten Population nachgewiesen sei. Dann sei eine Mindestgröße von lediglich 250 geschlechtsreifen Wölfen erforderlich. Faß plädierte dafür, verhaltensauffällige Wölfe zu vergrämen oder in letzter Instanz zu entnehmen. Dies sei nach geltender Rechtslage bereits möglich und würde zu einer höheren Akzeptanz des Wolfes bei Landwirten und Bevölkerung führen. In Deutschland sollen Schätzungen zufolge 300 Wölfe leben, inklusive Jungtiere, in Polen ebenso viele.
mh