Die Auseinandersetzung um den Kormoran, die seit vielen Jahren anhält, geht in eine neue Runde. Bund, Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt und NABU lehnen den Entwurf der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Kormoran VO-NRW) ab.
Der Kormoran nimmt massiven Einfluss auf die Fischbestände.
Foto: Harald Grunwald
Das Papier verstoße gegen die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und sei damit rechtswidrig, kritisiert NABU-Chef Josef Tumbrinck. Er wirft dem Ministerium handwerkliche Fehler vor.
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Christina Schulze Föcking (CDU), hatte Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände an der Verordnung vorab beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, die Bejagung von Kormoranen zukünftig in einem ein Kilometer breiten Korridor um nahezu alle Gewässer des Landes – auch in Naturschutzgebieten – freizugeben. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Schutz der heimischen Fischfauna und drohenden fischereiwirtschaftlichen Schäden. chb