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Nordrhein-Westfalen: Kabinett billigt Gesetzesentwurf

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Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 8. Mai die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren freigemacht. Noch vor der Sommerpause soll die Novelle im Landtag beraten werden. Das hat das Umweltministerium angekündigt und betont, mit der Überarbeitung solle das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden.

Ralph Müller-Schallenberg
Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes
Foto: dpa

Eckpunkte der Jagdrechtsnovelle sind zum Beispiel die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung von Wildbiologie und Jagdpraxis oder die Erleichterung der Prädatorenbejagung. Außerdem soll die Kirrmenge wieder auf die altbewährte Regelung von einem Liter erhöht werden.

Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes, hat in einer ersten Reaktion den von Ministerin Christina Schulze Föcking (CDU) vorgelegten Entwurf als dringend erforderlich, entschlossen und fair bezeichnet. Die Koalition von CDU und FDP in Düsseldorf habe zügig und mit großer Entschlossenheit den Entwurf für ein modernes und praxisorientiertes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen vorgelegt und damit Wort gehalten, auch wenn über einige Themen noch im Detail gesprochen werden müsse, so Müller-Schallenberg. chb


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