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Wolf in Notwehr erschießen?

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Rechtsanwalt und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat ein Gutachten vorgestellt, wonach das Erschießen von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sein kann. Das berichtete die Lausitzer Rundschau.

Wolf in Notwehr erschießen
Darf ein Wolf aus Notwehr erschossen werden?
Foto: Reiner Bernhardt

Nur in Notwehr, also wenn eine besonders wertvolle Kuh oder Haushunde angegriffen würden, seien diese Voraussetzungen gegeben. Allerdings nur, wenn der Wolf sich vorher nicht durch einen Warnschuss oder Lärm hat vertreiben lassen. Reinhard Jung, Geschäftsführer des Bauernbunds Brandenburg, und Kubicki streben nun einen Musterprozess an. Während der Bauernbund dem ersten angeklagten Jäger oder Landwirt die Prozesskosten in einem solchen Fall erstatten will, hat Kubicki zugesichert, die Verteidigung zu übernehmen. Straffreiheit sei allerdings nur dann möglich, wenn das angegriffene Tier besonders wertvoll sei oder ein enges Verhältnis zu ihm bestanden habe. fa


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