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Niederösterreich: Jagdgesetz wird erneut angepasst

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Wegen des Wolfes hat der Niederösterreichische Landtag nochmals das Jagdrecht geändert. Mittels einer Notverordnung kann die Landesregierung über die Bezirke Jäger beauftragen Wölfe zu schießen, die in sogenannten Schutzbereichen von Wohngebäuden, Gehöften, Siedlungen und deren Erholungsräume sowie öffentliche Einrichtungen eindringen.

Wolf
Aufgrund des Wolfes wurde abermals das niederösterreichische Jagdgesetz geändert.
Foto: Reiner Bernhardt

„Die Jägerschaft in Niederösterreich ist nicht erpicht darauf, auf Wolfsjagd zu gehen, insbesondere, weil massive negative Reaktionen gegenüber der Jägerschaft befürchtet werden“, beschreibt Sylvia Scherhaufer, Generalsekretärin des Landesjagdverbandes. „Wenn ein Behördenauftrag auf Basis des Gesetzes erteilt wird, werden wir diesem aber selbstverständlich nachkommen.“ vk

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