In Baden-Württemberg kann Schwarzwild ab sofort auch mit Wärmebildvorsatzgeräten bejagt werden. Dabei darf es sich nur um sogenannte Dual-Use-Geräte handeln, die an der Zieloptik montiert werden können. Zu beachten ist, dass deren Einsatz nur im Zusammenhang mit einer Beauftragung durch die Untere Jagdbehörde erfolgen und ausschließlich für die Schwarzwildjagd sowie revierbezogen eingesetzt werden darf.
Sauen dürfen nun auch mit Wärmebildvorsatzgeräten bejagt werden.
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Die Genehmigungen werden zunächst von der Behörde auf drei Jahre befristet und vorerst längstens bis zum 31. März 2022 gewährt. Bereits im Frühjahr dieses Jahres konnte die Nutzung von Restlichtverstärker-Vorsatzgeräten von Jagdausübungsberechtigten in Baden-Württemberg beantragt werden. Wärmebildvorsatzgeräte zu erlauben, sei eine weitere Maßnahme zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest, sagt das Ministerium für Ländlichen Raum. aml