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Niedersachsen: Schießnachweis gekippt

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Der Landtag hat am 24. Oktober die so genannte „kleine Jagdrechtsnovelle“ verabschiedet. Vorausgegangen war der Novellierung des Landesjagdgesetzes eine intensive Auseinandersetzung zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU.

In Niedersachsen dürfen bei der Jagd nun Schalldämpfer eingesetzt werden.
Foto: Markus Hölzel

Der von der SPD gewünschte Schießnachweis wurde nun gestrichen, weil er laut Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags verfassungswidrig gewesen wäre. Auch das Fangen von Nutrias durch Nichtjäger bleibt verboten. Erlaubt wird zukünftig aber der Schalldämpfer – zumindest jagdrechtlich. Um waffenrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss erst noch ein entsprechender Erlass des Innenministeriums abgewartet werden.

Im Übrigen steht die Novellierung des Jagdgesetzes ganz im Zeichen von Afrikanischer Schweinepest und der Bedrohung der Deiche durch die Nutria. So ist das Überjagen von Hunden im Rahmen großräumiger Bewegungsjagden zu dulden, wenn diese zwei Wochen vorher angemeldet und Vorkehrungen gegen das Überjagen getroffen wurden. Der
Elterntierschutz beim Schwarzwild besteht weiterhin, solange die Seuche nicht ausgebrochen ist.

Für die Nutria hingegen ist er aufgehoben, weil eine effektive Bejagung aufgrund ihrer Biologie sonst unmöglich ist. Hier wollte der Gesetzgeber Rechtssicherheit für die Jäger herstellen. Die letztendliche Fassung des Landesjagdgesetzes folgt damit im Wesentlichen den Ausführungen und Einwänden, die die Landesjägerschaft Niedersachsen schon im Rahmen des Anhörungsverfahrens geltend gemacht hatte. mh

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