Um die Bejagung des Schwarzwildes zu erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium per Verordnung geregelt, dass fortan künstliche Lichtquellen bei der Saujagd zulässig sind. Waffenrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.
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Ab sofort sind in Schleswig-Holstein künstliche Lichtquellen zur Schwarzwildbejagung erlaubt.
Foto: Claudia Elbing/red.
Das heißt, künstliche Lichtquellen können eingesetzt werden, dürfen aber nicht mit der Waffe verbunden sein. Die Verordnung stammt vom 5. Oktober und gilt nach ihrer Verkündung ab dem 26. Oktober. Sie ist zunächst auf fünf Jahre befristet und tritt damit am 26. Oktober 2023 automatisch wieder außer Kraft, sofern nichts anderes bestimmt wird. mh